Hallo zusammen,
ich habe nun in einer ZV-Angelegneheit vom EMA die Mitteilung erhalten, dass der Schuldner ohne Angabe eines neuen Aufenthaltsortes verzogen ist. Mein Chef meint nun, dass dies ja eine Ordnungswidrigkeit ist und ich daher an die zuständige Stelle (nehme mal an EMA) schreiben soll und hierauf hinweisen. Sodann wäre von der Behörde dem ganzen nachzugehen...... Habt Ihr von so einem Vorgehen schon mal etwas gehört bzw. was macht ihr in einem solchen Fall?
Gibt es noch -die von mir seinerzeit so sehr geliebte- Anzeige wegen Verstoss gegen das Meldegesetz? Dachte immer, das ist hinfällig, nachdem das Meldegesetz geändert wurde....
Wäre so dankbar für Euere Hilfe......
Grüße
alda
Schuldner unbekannt verzogen - OWi-Verfahren?
- katuscha
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Ich mache das schon ab und zu, allerdings ist es bei mir meistens so, dass der Schuldner noch gemeldet ist, aber der GV sagt, dass der Schuldner da nicht mehr wohnt. Dann ermittelt das Einwohnermeldeamt am gemeldeten Wohnort.
Der Schuldner ist schon verpflichtet, sich umzumelden, allerdings reicht es aus, wenn er sich neu anmeldet, beim alten Wohnort braucht er sich nicht abzumelden. Die bekommen automatisch eine Mitteilung vom neuen Wohnort und dann erhalte ich aufgrund meiner Anzeige auch eine Meldung.
Der Schuldner ist schon verpflichtet, sich umzumelden, allerdings reicht es aus, wenn er sich neu anmeldet, beim alten Wohnort braucht er sich nicht abzumelden. Die bekommen automatisch eine Mitteilung vom neuen Wohnort und dann erhalte ich aufgrund meiner Anzeige auch eine Meldung.
- Adora Belle
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