Titel Thailand

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Antworten
Petra S.
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 91
Registriert: 14.12.2010, 14:40
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Osnabrück

#1

12.03.2012, 15:09

Hallo zusammen!

Unser Mandant hat in Erfahrung gebracht, dass seine Schuldnerin dauerhaft in Thailand wohnt. Er will dort jetzt auch vollstrecken lassen und bittet uns, ihm einen durch das Gericht beglaubigten Titel zu übermitteln. Ist es wirklich so, dass mit einem beglaubigten Titel vollstreckt werden kann?
Falls nein: Wie bekomme ich den Titel (und die alten ZV-Unterlagen) in Thailand vollstreckbar?

DANKE und viele Grüße,
Petra
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#2

12.03.2012, 16:35

Ich bin mir leider nicht ganz sicher, ob das so einfach geht. Meiner Meinung nach müsste auf jeden Fall eine Übersetzung stattfinden ...
cosmicmoon
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 515
Registriert: 26.02.2008, 08:45
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: WinMacs
Wohnort: Ronneburg
Kontaktdaten:

#3

12.03.2012, 17:28

Gar Nicht => Zwischen Thailand und Deutschland gibt es keinerlei Abkommen. Deutsche Zivilurteile werden in Thailand weder anerkannt noch vollstreckt.

Lediglich ein Schiedsspruch wäre über das NewYorker Übereinkommen von 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche möglich, dessen Mitglied Thailand ist.

Einzige Möglichkeit wäre, das deutsche Urteil noch bei einem thail. Gericht vorzulegen, welches dieses aber nochmals einer vollständigen Prüfung unterziehen würde und das kann "nach hinten losgehen". Nach einer Leitentscheidung des obersten thailändischen Gerichtshofs thailändische Gerichte ausländische Urteile auf ihre Richtigkeit hin überprüfen können. Dies kann aber zur Folge haben, dass das in Deutschland erstrittene Urteil vom thailändischen Gericht als unrichtig und damit nicht vollstreckungsfähig abgewiesen wird.

Vielleicht mal hier kundig machen:

Respondek & Fan Pte. Ltd.
Attorneys at Law
Herr RA Dr. Andreas Respondek
323 Silom Road, United Center, 39th Floor, Unit 3904 B
10500 THA-Bangkok
Tel. +66 - 2 - 635 5498
Fax. +66 - 2 - 635 5499
respondek@rflegal.com
http://www.rflegal.com" target="blank
Petra S.
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 91
Registriert: 14.12.2010, 14:40
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Osnabrück

#4

13.03.2012, 16:51

Vielen lieben Dank! :thx

Ich hatte inzwischen auch noch etwas Zeit zum recherchieren und zum Telefonieren. Scheint leider tatsächlich nicht so einfach zu funktionieren. Ich hatte dann jetzt noch einmal unseren Mandanten angeschrieben. Falls ich von ihm dann doch noch eine Möglichkeit erfahre, werde ich diese hier gerne einstellen. ... auch wenn es vermutlich nicht so häufig vorkommt...

Viele Grüße,
Petra
Antworten