ZV in Luxemburg

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Elliot
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#1

12.03.2012, 10:09

Liebe Alle,

habe einen KfB und Schuldner sitzt in Luxemburg.
Wollte jetzt einen ZV-Auftrag machen, wie mach ich das genau. Muss ich etwas beachten.
Vielleicht hat jemand schon mal in Luxemburg vollstreckt. :thx
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butterflybabe
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#2

12.03.2012, 16:50

Mandanten vorschlagen, dass man sich um einen Anwalt vor Ort umsieht? Oder wollt ihr unbedingt vollstrecken?
cosmicmoon
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#3

12.03.2012, 17:32

Ist der Titel (KfB) schon als europäischer Titel anerkannt und für vollstreckbar erklärt worden? Wenn nicht, muss dies zuerst erfolgen!!!

Auskunft über den Ablauf der Vollstreckung kann das Justizministerium erteilen (Direction des affaires civile, Frau Anne Gosset, Tel.: 00352-24788510).

Sollten Forderungen durchgesetzt werden, die zwischen Unternehmen in Deutschland und Luxemburg bestehen, empfiehlt sich in der Regel die Abgabe an die Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer debelux AHK, 7, Rue Alcide de Gasperi, L-2981 Luxemburg, Tel.: 00352 423939334, Fax: 00352 438326, e-Mail: debelux@cc.lu , Homepage: http://www.debelux.org" target="blank

Die Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Anwaltskammer hat einen Inkassodienst (Tel.: 00322-2040178) und ist bei der Durchsetzung von Forderungen in Luxemburg, Deutschland und Belgien in der Regel gerne behilflich.
Elliot
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#4

13.03.2012, 08:27

Danke euch, bin so froh, dass es dieses Forum gibt.
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Loki
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#5

21.03.2012, 08:47

Ich muss auch in Luxemburg vollstrecken.

Hat bei der Frau Gosset schon mal jemand angerufen? Gibt es nicht ein Formular für die ZV, das man sich runterladen kann? Geht doch für Österreich auch.
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