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BITTE DRINGEND um HILFE wegen Zustellung PFÜB

Verfasst: 21.04.2011, 11:55
von Marlene
ICH BRAUCHE DRINGEND HILFE PFÜB Drittschuldnerin Deutschland/Schuldner im Ausland
Ich habe ein kleines Problem, vielleicht kann mir jemand helfen, da ich ZV sehr selten mache.

Folgendes Problem:

Ich soll einen Pfüb Antrag stellen: Drittschuldner sitzt in Deutschland, aber der Schuldner in der Türkei.
Antragstellerin in Berlin und müsste auch PKH beantragen.

Bei welchem Gericht in Berlin mache ich das? Berlin-Schöneberg? da der Schuldner in Türkei wohnt.
Muss überhaupt dem Schuldner der Titel zugestellt werden? Oder reicht es dem Drittschuldner in Deutschland zuzustellen? Schuldner kennt die Forderungen, da im Gerichtstermin verurteilt wurde.

Ich bedanke mich schon im Voraus für Eure Hilfe

Re: BITTE DRINGEND um HILFE wegen Zustellung PFÜB

Verfasst: 21.04.2011, 12:13
von Ernie
Voraussetzungen der ZV: Titel-Klausel-Zustellung.
Wenn der Drittschuldner in Deutschland sitzt, kannst Du über § 23 ZPO gehen.

Re: BITTE DRINGEND um HILFE wegen Zustellung PFÜB

Verfasst: 21.04.2011, 12:17
von Marlene
danke für deine schnelle antwort.
der drittschuldner sitzt in deutschland. §23 ZPO werde ich gleich mal lesen

danke dir

Re: BITTE DRINGEND um HILFE wegen Zustellung PFÜB

Verfasst: 15.08.2011, 12:10
von ReNoFa09
Halli Hallo....

Ich hab hier ein riesen Problem.... :oops:

also der Gläubiger sitzt in Frankreich, der Schuldner in Brasilien und die Drittschuldner sind in Deutschland quer verteilt...Vollstreckbarer Titel liegt vor...

Wo muss ich jetzt meinen Pfüb hinschicken??? Hilfeee!!!!!!!!!!!!

:thx

Re: BITTE DRINGEND um HILFE wegen Zustellung PFÜB

Verfasst: 15.08.2011, 12:17
von ReNoFa09
Also wenn ich nach § 828 Abs. 2 vorgehe, sende ich meinen Pfüb an das Gericht, bei dem wir die Klage erhoben hatten (also natürlich AG - Klage war beim LG), richtig=?

Re: BITTE DRINGEND um HILFE wegen Zustellung PFÜB

Verfasst: 15.08.2011, 15:36
von Bino
also der Gläubiger sitzt in Frankreich, der Schuldner in Brasilien und die Drittschuldner sind in Deutschland quer verteilt...Vollstreckbarer Titel liegt vor...

Wo muss ich jetzt meinen Pfüb hinschicken??? Hilfeee!!!!!!!!!!!!
Wenn der Drittschuldner in Deutschland sitzt, kannst Du über § 23 ZPO gehen.