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Neuzustellung Mahnbescheid

Verfasst: 21.02.2007, 17:49
von anja
Hallo,

ich schreibe mal hier, weil meine Frage doch irgendwo einen Auslandsbezug hat.

Wir haben einen MB gegen eine deutsche GmbH beantragt, der nicht zugestellt werden konnte, da lt. Mitteilung der "Empfänger verzogen" ist. Lt. Wirtschaftsauskunft ist an der angegebenen Anschrift auch keine Geschäftstätigkeit mehr feststellbar. Im HR ist die Firma allerdings noch eingetragen.
Der Geschäftsführer der GmbH ist über den Mutterkonzern in der Schweiz zumindest schriftlich erreichbar.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, den MB an den Geschäftsführer der deutschen GmbH beim Mutterkonzern im Ausland zustellen zu lassen?
Mein Gefühl sagt eher nein, und bevor ich beim Gericht anrufe, um mich dort evtl. völlig zu blamieren, wollte ich doch lieber euch erfahrene Praktiker fragen. :)

Vorab schon mal vielen Dank und liebe Grüsse
anja

Verfasst: 21.02.2007, 20:41
von Pepsi
es muss irgendwie an den GF zugestellt werden, wenn die GmbH keine Adresse hat.. irgendwo muss die GmbH ja tätig sein...

Verfasst: 22.02.2007, 08:12
von Bärchen
Wenn sich die GmbH in Auflösung befindet (das scheint ja hier der Fall zu sein), kannst du natürlich den MB auch an den GF zustellen lassen. Was genau da zu tun ist, weiß ich allerdings nicht. Ich würde mal beim Mahngericht anrufen. In solchen Sachen mache ich das auch. Wann hat man mal so einen Fall?!

Verfasst: 22.02.2007, 10:41
von anja
Die GmbH ist anscheinend gar nicht mehr tätig. Eh eine recht dubiose Geschichte.

Habe jetzt mal mit dem Mahngericht telefoniert, aber auch keine genaue Auskunft erhalten. Wir sollen per Brief anfragen, der Rechtspfleger würde sich dann damit beschäftigen.

Verfasst: 27.03.2007, 16:06
von anja
Hi, muss hierzu noch mal was fragen. Wir haben den MB leider immer noch nicht zugestellt bekommen. Die Idee mit der Schweiz haben wir erst mal verworfen, da uns eine private Anschrift des Geschäftsführers bekannt wurde. Die war nur nicht mehr aktuell und der Zustellversuch ging auch daneben.
Mittlerweile wissen wir mit Sicherheit, wo sich der Geschäftsführer zur Zeit aufhält (JVA!!!). Kann man auch dort einen MB zustellen lassen?

Verfasst: 27.03.2007, 16:14
von stuppsi
Ja, kann man. Hab ich auch schon getan.
Hab es so adressiert:

Vorname, Name
in JVA ...
Straße
Ort

Verfasst: 27.03.2007, 16:16
von StineP
Jap, geht definitiv. Wir haben auch nen Mandanten, der Klagen/Urteile etc. in die JVA bekommen hat........ Kein Problem

Verfasst: 27.03.2007, 16:33
von 13
In eine JVA kann man auf jeden Fall zustellen lassen. Zur Zeit der blauen ZUs gab es für die JVA sogar extra welche in weiß :wink:

Verfasst: 27.03.2007, 17:02
von anja
Super, Danke ... da wird er sich aber freuen :twisted: