Pfändung Bankkonto in München, Schulder wohnt in Frankreich
Verfasst: 20.03.2010, 18:04
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen. Komme nicht so richtig weiter in meiner Sache...
Also: Wir haben einen KFB über knapp 3.000,00 € und wollen nun das Bankkonto des Schuldners pfänden. Die Bank, also der Drittschuldner, ist in München. Unser Schuldner wohnt in Frankreich, hat Prozessbevollmächtigte in Erfurt, und der Rechtsstreit war auch in Erfurt.
Ich hab mir sagen lassen, dass das VZV auch nach München geschickt werden kann, damit das der GVZ da zustellen kann. Ich hoffe, dass das stimmt, weil ich hab das Ding gestern schon fertig gemacht und das soll nächste Woche raus.
Aber was ist mit dem PfÜB? Muss ich da trotzdem ZV in Frankreich betreiben, auch wenn ich in München den Drittschuldner hab? Eigentlich schon... ZV ist ja immer am Wohnort des Schuldners Dann müsste ich mich nochmal kundig machen, wie man ZV in Frankreich betreibt.
Aber dann würde mir ja das VZV auch nicht viel nützen, fällt mir grad auf, denn das dauert sicher länger als nen Monat, wenn ich den Titel in Frankreich "anhängig" machen will...
Hat jemand schonmal mit sowas Erfahrung gemacht?
Danke für eure Antworten...!!
Also: Wir haben einen KFB über knapp 3.000,00 € und wollen nun das Bankkonto des Schuldners pfänden. Die Bank, also der Drittschuldner, ist in München. Unser Schuldner wohnt in Frankreich, hat Prozessbevollmächtigte in Erfurt, und der Rechtsstreit war auch in Erfurt.
Ich hab mir sagen lassen, dass das VZV auch nach München geschickt werden kann, damit das der GVZ da zustellen kann. Ich hoffe, dass das stimmt, weil ich hab das Ding gestern schon fertig gemacht und das soll nächste Woche raus.
Aber was ist mit dem PfÜB? Muss ich da trotzdem ZV in Frankreich betreiben, auch wenn ich in München den Drittschuldner hab? Eigentlich schon... ZV ist ja immer am Wohnort des Schuldners Dann müsste ich mich nochmal kundig machen, wie man ZV in Frankreich betreibt.
Aber dann würde mir ja das VZV auch nicht viel nützen, fällt mir grad auf, denn das dauert sicher länger als nen Monat, wenn ich den Titel in Frankreich "anhängig" machen will...
Hat jemand schonmal mit sowas Erfahrung gemacht?
Danke für eure Antworten...!!