Mahnbescheid Antragsgegner im Ausland

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Leo
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#1

28.09.2009, 09:32

Ich wollte gerade einen Mahnbescheid machen. Der Antragsteller sitzt in Deutschland der Antragsgegner in Italien.

Schicke ich den Mahnbescheid trotzdem dahin, wo der Antragstelle seinen Sitz hat? Also Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf)???
jenniver
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#2

28.09.2009, 11:25

Wenn der Antragsteller in Düsseldorf seinen Sitz hat, ist das Amtsgericht Hagen für den MB zuständig.
Leo
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#3

28.09.2009, 15:10

Danke. Hab ich mir aber schon gedacht. Brauchte nur die Sicherheit. :-) Vielen Dank!!!
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Leo
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#4

28.09.2009, 15:31

Und welches Prozessgericht ist dann zuständig? Das hab ich noch nicht ganz verstanden, nachdem ich hier alles durchgelesen habe. AG Wedding oder ist das falsch?
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Leo
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#5

29.09.2009, 10:51

Kann mir mit dem Prozessgericht keiner helfen?
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aculita
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#6

02.10.2009, 10:09

Hallo,

bin mir selbst nicht ganz sicher, aber laut der netten Broschüre "Die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren" ist das AG Wedding dann ausschließlich zuständig, wenn der Antragsteller außerhalb Deutschlands sitzt.

Sitzt der Antragsgegner, so wie bei Dir, nicht in Deutschland,
so richtet sich die Zuständigkeit nicht nach dem Wohnsitz des Antragsgegners, sondern nach dem Amtsgericht, das für ein streitiges Verfahren zuständig sein würde
Daher sei so nett, und erzähle uns zumindest, ob es sich um ein "normales" Zivilverfahren handelt oder um eine Mietsache oder die Angelegenheit eines Energieversorgers oder sonst etwas...

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:wirr oder versteh' ich das mit Wedding falsch?
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Leo
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#7

02.10.2009, 11:58

Es geht um einen einfachen Werkvertrag. Gegner hat was bestellt bei Antragsteller und der hat ihm das geschickt und der Antragsgegner nicht gezahlt.

Ich hätte das jetzt mit AG Wedding auch so verstanden. Hätte nur gerne jemanden der sagt, das ist so. ;-)
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aculita
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#8

05.10.2009, 07:50

Hey, schau mal hier http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=33419 , da steht auch was dazu...

So ganz steige ich da immer noch nicht durch, wer in Deinem Fall nun zuständig ist, aber vielleicht kriege ich das ja noch gebacken... (interessieren würd' es mich schon)
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Andreas

#9

05.10.2009, 08:51

Verschoben in den Bereich "Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug".
cosmicmoon
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#10

05.10.2009, 22:39

Klingt fast so, als wäre Dein Antragsgegner ein VERBRAUCHER??? Sollte dem so sein, schau bitte mal hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=31 ... c&start=10

Wenn nicht, schreib einfach nochmal!
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