Mahnbescheid gegen Minderjährigen

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Moneypenny
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#1

14.05.2009, 17:44

..... und die Eltern wurden vergessen.
Hier ist erst in der ZV aufgefallen, dass eine Zustellung an die Eltern hätte erfolgen müssen.

Ist jetzt das ganze MV hinfällig gewesen? Muss der Titel nochmal vom Mahngericht geschickt werden oder geht eine Zustellung durch den GVZ auch?

Wer hatte sowas schon einmal und kann mir evtl. helfen?

Danke
Liebe Grüße
Moneypenny


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markus20
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#2

14.05.2009, 18:34

vlt hilft dir das:

LG Frankfurt, Beschluss vom 06.12.2001, Az. 12 T 376/01, veröffentlicht in DGVZ 2002, 91-92:

Orientierungssatz:
1. Eine Vollstreckung gegen einen minderjährigen Schuldner setzt voraus, daß der Schuldtitel an dessen gesetzlichen Vertreter zugestellt wurde.

2. Es ist nicht Aufgabe des Gerichtsvollziehers, der die Minderjährigkeit des Schuldners feststellt, dessen gesetzlichen Vertreter zu ermitteln, wenn der zu vollstreckende Titel diesem noch nicht zugestellt wurde. Jedoch muß der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger Gelegenheit geben, den gesetzlichen Vertreter des Schuldners zu ermitteln; er darf die Zwangsvollstreckung bzw die beantragte Titelzustellung nicht endgültig verweigern.

AG Ansbach, Beschluss vom 15.03.1994, Az. M 956/04, veröffentlicht in: DGVZ 1994, 93-94:

Orientierungssatz:
Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, die Partei- und Prozeßfähigkeit des Schuldners und die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung zu überprüfen. Ist der Mahnbescheid gegen eine minderjährige Person gerichtet, und sind weder Mahnbescheid noch Vollstreckungsbescheid deren gesetzlichen Vertretern zugestellt worden, dann liegen die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung nicht vor.
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sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
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#3

14.05.2009, 18:45

Also ich denke, dass dies ein heilbarer Mangel ist und dadurch nicht das ganze Mahnverfahren hinfällig macht.

Du müsstest den Titel sozusagen nochmal an die Eltern zustellen lassen, dann könnt ihr mit der ZV beginnen ... allerdings glaube ich, dass die Eltern allerdings als gesetzliche Vertreter im MB mit aufgeführt werden müssen ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Moneypenny
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#4

15.05.2009, 08:40

Markus, das weiß ich bereits, was ich nicht weiß, ist, wie ich jetzt weiter verfahren muss --- Danke trotzdem

Sunshine24: Ich muss den Titel nochmal zustellen lassen, vom Mahngericht oder vom GVZ? Wenn Du schreibst, es muss der Vertreter aufgeführt sein heißt das wohl, dass das Mahngericht um Berichtigung und erneute Zustellung gebeten werden müsste?!
Liebe Grüße
Moneypenny


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