Zwangsvollstreckung in Lettland

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Antworten
Rewsen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 12
Registriert: 07.08.2007, 11:55

#1

28.04.2009, 17:47

Hallo Ihr Lieben,

habe folgendes Problem:

Wir haben für unsere Mandantin (mit Sitz in Berlin) einen VB gegen einen Schuldner in Lettland erwirken können. Nun habe ich den VB und soll vollstrecken, aber wie??

Habe mich hier ein wenig durchgelesen und denke, dass ich erstmal diese "Bescheinigung nach den Artikeln 54 und 58 der Verordnung betreffend gerichtliche Entscheidungen und Prozessvergleiche" beim AG Wedding (hat den VB erlassen) beantragen muss. Gehen wir mal davon aus, dass das o.W. klappt. Was mache ich dann? Hat hier jemand Erfahrung und kann mir bitte helfen?

Vielen, vielen Dank!!

Rewsen
Benutzeravatar
jacqueline k
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 270
Registriert: 10.07.2007, 13:12
Wohnort: bei Berlin

#2

29.04.2009, 11:34

Die Bescheinigung brauchst du auf jeden Fall. Aber die ZV würde ich in Lettland einen dortigen RA geben. Wenn ich eine Auslands-ZV habe suche ich mir meist eine deutschsprachige Kanzlei und rufe dort an und frage nach den Gegebenheiten der ZV in dem Land und Voraussetzungen sowie nach den Konditionen des RA.

Das wird dich dann nicht soviele Nerven kosten :D
:blumen
Blumige Grüße
Rewsen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 12
Registriert: 07.08.2007, 11:55

#3

29.04.2009, 11:53

Danke für Deine Hilfe, Jacqueline :D

Allerdings vermute ich fast, dass es meinem Chef lieber wäre, es kostet mich Nerven, so lange es ihn nur weniger Geld kostet :?
Rewsen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 12
Registriert: 07.08.2007, 11:55

#4

11.06.2009, 11:21

Ich nochmal :oops:

Den VB nebst Vollstreckbarkeitsbescheinigung hab ich jetzt...

Hat jemand eine andere Idee als einen RA vor Ort zu beauftragen? Wäre wirklich dankbar!

VG

Rewsen
cosmicmoon
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 515
Registriert: 26.02.2008, 08:45
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: WinMacs
Wohnort: Ronneburg
Kontaktdaten:

#5

16.06.2009, 21:50

Da die Letten noch immer reformieren und die Gesetze sich ändern würde ich einfach mal in der Deutschen Botschaft in Lettland nachfragen:
Deutsche Botschaft Riga
Basteja bulvaris 13
Riga LV-1050
Tel.: 00371-722 90 96,
Fax: 00371-782 02 23
Rewsen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 12
Registriert: 07.08.2007, 11:55

#6

17.06.2009, 08:59

Vielen Dank, cosmicmoon. Das werde ich erstmal machen :D
Nicoletta
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 11.09.2007, 09:19
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Peine

#7

13.08.2009, 09:54

Hallo Rewsen,

hast Du schon etwas in Erfahrung bringen können? Habe auch einen Schuldner, welcher in Deutschland leben soll, aber nicht auffindbar ist. Sein Haus ist leer und die GVin meinte das die noch im Hause befindlichen Blumen vertrocknet sind. Habe jetzt im Internet recherchiert und bin auf eine Firma in Lettland gestossen, wo der Schuldner im Vorstand ist. Wollte jetzt versuchen dort zu pfänden, aber vorher abwägen, ob ich lieber einen Anwalt vor Ort beauftrage oder es von hier aus versuche. Wie sind Deine bisherigen Erfahrungen?

VG nicoletta :wink:
Rewsen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 12
Registriert: 07.08.2007, 11:55

#8

13.08.2009, 10:38

Hallo Nicoletta,

die deutsche Botschaft in Riga hat uns lediglich eine Liste mit deutschsprachigen Anwälten in Lettland zugesandt. Wir haben mittlerweile eine Anwaltskanzlei angeschrieben. Diese haben uns bereits geantwortet.

Man benötigt einen europäischen Vollstreckungstitel. Das Volltreckungsverfahren fängt sofort nach der Einreichung der oben genannten Unterlagen (mit lettischer Übersetzung) beim GV an. Die Dauer des Verfahrens hängt davon ab, ob der Schuldner seine Schulden sofort begleichen kann. In einem solchen Fall dauert das Volltreckungsverfahren einige Wochen.

Die Kosten bei der Durchführung eines Volltreckungsverfahrens bestehen aus anwaltlichen Kosten (600,00 €), zusätzlichen Kosten für die Übersetzung und eine notarielle Beglaubigung der Gerichtsunterlagen (ca. 25,00 € für jede Seite), sowie die Staatsgebühr für das Vollstreckungsverfahren (3,00 €).

Mehr weiß ich auch noch nicht... Hoffe, dass Dir das schon mal ein wenig weiterhilft.

VG,

Rewsen
Antworten