Grenzüberschreitendes Mahnverfahren

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Gofi
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#1

28.10.2006, 16:02

EU führt grenzüberschreitendes Mahnverfahren bei säumigen Patienten ein

Donnerstag, 26. Oktober 2006

Brüssel - Ärzte haben es künftig leichter, unbezahlte Honorare bei Patienten einzufordern, die im EU-Ausland leben und sich in Deutschland haben behandeln lassen. Der Grund: Ein von der Europäischen Kommission vorgelegtes und vom Parlament gebilligtes Gesetz sieht ein grenzüberschreitendes Mahnverfahren nach deutschem Vorbild vor.

Demnach muss der Arzt oder die medizinische Versorgungseinrichtung lediglich ein Formblatt ausfüllen und den Bescheid an ein Gericht im Heimatland des Schuldners schicken. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält der Patient den Zahlungsbefehl, gegen den er innerhalb von 30 Tagen Einspruch einlegen kann. Tut er das nicht, wird der Bescheid vom zuständigen Gericht automatisch für vollstreckbar erklärt und der Gläubiger kann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, seine Forderung einzutreiben. Um das Verfahren preiswert und effizient zu gestalten, sollen die maschinell lesbaren Formulare in allen Amtssprachen der EU verfügbar sein und elektronisch verarbeitet werden können.

Der Vorteil des europäischen Mahnverfahrens ist, dass die Vollstreckung auch ohne umständliche und kostenintensive Anerkennungsverfahren möglich sein wird. Bislang ist es für Gläubiger aufgrund unterschiedlicher Sprachen, unterschiedlicher Rechtssysteme sowie der Kosten für ein Verfahren äußerst kompliziert und aufwendig, Forderungen im europäischen Ausland einzutreiben. Die neue Verordnung soll nach einer Umsetzungsfrist von zwei Jahren wirksam werden. © ps/aerzteblatt.de
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