Re: PfÜB wg. Mietkaution
Verfasst: 01.06.2017, 12:10
Das Schreiben müsste so passen; ich würde allerdings auf keinen Fall irgend einen Auszug aus dem Vermögensverzeichnis an Dritte schicken. Das würde ich streichen.
Forum und Portal für Rechtsanwaltsfachangestellte und Notarfachangestellte
https://www.foreno.de/