In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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ReNoHB
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 15
- Registriert: 02.09.2008, 16:27
#1
26.09.2008, 10:52
Hi, hat jemand von Euch schon einmal Provisionszahlungsansprüche gepfändet und kennt sich damit aus? Muss ich was besonderes beachten?
Wollte als zu pfändende Forderung eingeben: Provisionszahlungsanspruch einschließlich Zahlungsansprüche aus Stornorückstellungen (Stornoreserveguthaben).
Für jede Unterstützung bin ich dankbar.
LG ReNoHB
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Bino
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2205
- Registriert: 06.08.2007, 22:20
- Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
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#2
26.09.2008, 10:53
Du solltest noch angeben, aus welchem Vertragsverhältnis diese Ansprüche beruhen.
aus Versicherungsvertrag o. ä.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)
hallo hallo halloooooo