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In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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ReNoHB
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Registriert: 02.09.2008, 16:27

#1

26.09.2008, 10:52

Hi, hat jemand von Euch schon einmal Provisionszahlungsansprüche gepfändet und kennt sich damit aus? Muss ich was besonderes beachten?

Wollte als zu pfändende Forderung eingeben: Provisionszahlungsanspruch einschließlich Zahlungsansprüche aus Stornorückstellungen (Stornoreserveguthaben).

Für jede Unterstützung bin ich dankbar. :-)
LG ReNoHB
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Bino
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#2

26.09.2008, 10:53

Du solltest noch angeben, aus welchem Vertragsverhältnis diese Ansprüche beruhen.
aus Versicherungsvertrag o. ä.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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