Fristverlängerungsantrag bei Anspruchsbegründung

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Faina Kushner
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#1

30.05.2008, 15:10

Hallo Leute,

brauche dringende und schnelle Hilfe

Habe hier ein Schreiben vom Gericht wonach wir innerhalb von 2 Wochen eine Anspruchsbegründung fertigen sollen. Der Einspruch wurde vom Schuldner gegen den VB eingelegt.

Kann ich da ne Fristverlängerung beantragen?
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StineP

#2

30.05.2008, 15:11

"Notfrist von zwei Wochen" ??

Dann kannst du nicht verlängern.
joy1980
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#3

30.05.2008, 15:13

Ja, die Anspruchsbegründungsfrist in keine Notfrist.
Liebe Grüße :pcwink
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schneewittchen1984
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#4

30.05.2008, 15:16

Anspruchsbegründung kann problemlos verlängert werden, hatten wir auch schon öfters... :roll:
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Faina Kushner
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#5

30.05.2008, 15:16

jetzt bin ich verwirt, ist sie nun eine NF oder nicht?

gelten die gleichen Regelungen bei einem Einspruch gegen VB wie beim Widerspruch gegen MB?
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schneewittchen1984
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#6

30.05.2008, 15:17

Es ist keine Notfrist! Wie meinst du das mit den Regelungen?
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jenniver
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#7

30.05.2008, 15:17

Du brauchst die Frist nicht zu verlängern, § 697 III ZPO: Geht die Anspruchsbegründung nicht rechtzeitig ein, so wird bis zu ihrem Eingang Termin zur mündlichen Verhandlung nur auf Antrag des Antragsgegners bestimmt.
jenniver
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#8

30.05.2008, 15:19

Faina Kushner hat geschrieben: gelten die gleichen Regelungen bei einem Einspruch gegen VB wie beim Widerspruch gegen MB?
Ja, es gelten die gleichen Regelungen.
Nein, es ist keine Notfrist.
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Faina Kushner
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#9

30.05.2008, 15:34

Danke für eure Hilfe
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sunshine24
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#10

30.05.2008, 23:18

Ich hatte den Fall auch schon mal. Wir hatten Fristverlängerung bzgl. der Anspruchsbegründung beantragt und vom Gericht kam ein Schreiben zurück, dass Fristverlängerungsantrag nicht nötig ist, da wieso ja erst was gemacht wird, wenn wir unseren Anspruch aus MB begründen (also so haben die es nicht geschrieben, aber im übertragenen Sinne halt)
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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