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Zwangsvollstreckung Frankreich

Verfasst: 29.05.2008, 17:22
von Spacebabe1
Hey,

ich habe ein Problem. Und zwar wohnt unser Gläubiger jetzt in Frankreich. Ich habe 3 Tittel die ich jetzt vollstrecken soll.

Wie macht man das? Bzw. an wen kann man sich da in Frankreich wenden? Gibts da so was wie ne Gerichtsvollzieherverteilungsstelle?

Für Hilfe wäre ich dankbar.

LG

Verfasst: 29.05.2008, 17:29
von Silke76
Wir haben für solche Dinge einen RA in Frankreich und korrespondieren dann nur noch mit der Partei.

Verfasst: 29.05.2008, 17:30
von secret72
Schau mal, ob Du hier was finden kannst http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=16886

Verfasst: 29.05.2008, 17:30
von Spacebabe1
Danke ich schau direkt mal nach :-)

Verfasst: 30.05.2008, 10:24
von advocatus diaboli
Hatte mich auch mit einer entsprechenden Suche beschäftigt, kann mich aber nicht mehr an alles erinnern. Man braucht wohl auf jeden Fall einen RA mit Zulassung in F, es ist teuer, und ohne bekannte Anschrift des Schuldners in F sollte man es sowieso nicht versuchen (weil die Kosten jedes einzelnen Vollstreckungsversuchs exorbitant höher sind als in D).

Kann ggf. (per PN) einen RA aus Ba-Wü benennen, der auch über eine französische Zulassung verfügt.

Verfasst: 30.05.2008, 13:02
von Spacebabe1
Ist ein deutscher Titel in Frankreich eigentlich gültig? Recht ein normalter Titel eigentlich aus? Also mit Klausel und Rechtskraftsvermerk? Oder braucht man noch was dafür?

Verfasst: 30.05.2008, 13:14
von maxe
In der Regel muß der einzelne Titel von einem anerkannten Übersetzer übersetzt werden. Auch ein Zustellungsnachweis dürfte benötigt werden.

Weitere Regelungen sollten sich im EuGVü finden. Früher gab es noch das Problem, daß sich ein Franzose gemäß des Code Napoleon nur in Frankreich verurteilen lassen brauchte, ein nicht-französicher Titel daher noch einmal von einem französischen Gericht überprüft werden konnte, was im Prinzip auf ein weiteres Gerichtsverfahren in Frankreich hinauslief. Das sollte aber jetzt mit den EU-Regelungen geklärt sein.