MV - ASt + AGegner im Ausland

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Gast

#1

29.05.2008, 16:50

Hallo,

ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe.

Ich soll einen MB machen, der Gegner befindet sich in der DomRep, ASt in Amerika.

Ist da auch das AG Berlin-Schöneberg zuständig?
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puppa2402
Kennt alle Akten auswendig
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#2

29.05.2008, 17:02

hab das hier gefunden, hoffe es hilft:

Wenn Ihr Schuldner seinen Wohnsitz/Unternehmenssitz im Ausland hat ...

...dann richtet sich gemäß § 703 ZPO die Zuständigkeit des Gerichtes nicht - wie sonst im Mahnverfahren - nach dem Wohnsitz des Gläubigers, sondern nach dem Gericht, welches auch in der Hauptsache zuständig ist. Hier ist die Zuständigkeit insbesondere dann gegeben, wenn

die Parteien einen deutschen Erfüllungsort vereinbart haben, Art. 5 Nr. 1 EuGVVO, Art. 1 LuGVÜ, der
der Erfüllungsort aus anderen Gründen in Deutschland liegt, oder
die Parteien einen deutschen Gerichtsstand vertraglich vereinbart haben,
oder der Unterhaltsgläubiger seinen Wohnsitz im Inland hat und gem. Art. 5 Nr. 2 EuGVVO.

Ich meine AG Schöneberg ist nur zuständig wenn der Gläubiger seinen Sitz im Ausland hat. :wirr
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

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Gast

#3

29.05.2008, 17:12

Danke puppa.

Dann weiß ich - glaube ich - welches Gericht ich nehmen muss.

Wollte auch mal erwähnen, dass ich das Forum super finde. Schnelle unkomplizierte Hilfe - danke schön.
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