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Vollstreckungsbescheid und ZV Dänkemark

Verfasst: 22.04.2008, 15:35
von Suza
Hallo!

Habe einen Vollstreckungsbescheid nunmehr.
Schuldner lebt in Dänemark. Was muss ich jetzt machen??

Verfasst: 22.04.2008, 18:53
von Kimmy
Eine ZV im Ausland einzuleiten ist meist mit immensen Kosten verbunden. Ich würde erst mal abklären, wie und ob die ZV in Dänemark überhaupt möglich ist und wieviel das kostet. Die meisten RAe im Ausland nehmen Pauschalhonorare und evtl. Erfolgshonorare.

Ich würde einen RA in Dänemark kontaktieren und mal nachfragen, wieviel der für ne ZV verlangt und wie das so abläuft.

Dänemark macht übrigens nicht bei diesem Vollstreckungsabkommen mit.

Verfasst: 25.04.2008, 09:53
von Mella
Hallo Suza,

ich habe nun auch eine Vollstreckung in Dänemark!

Wir haben ein Versäumnisurteil mit Rechtskraftvermerk. Der Schuldner muss 500,00 Euro zahlen.

Hast Du schon was bei einem RA in Dänemark erfahren?

Bei der Deutschen Botschaft in Kopenhagen habe ich rausgefunden, dass wir einen Antrag auf Zulassung und Einleitung der Zwangsvollstreckung direkt an das für den Wohnsitz des Schuldners zuständige Amtsgericht richten müssen.

Dem Antrag muss beigefügt werden:
- Nachweis über die Zustellung der Klageschrift
- Ausfertigung des Deutschen Urteils (das hab ich ja zumindest schon mal)
- Zustellungsurkunde bezüglich Urteil (reicht hier die Zustellbescheinigung auf dem Urteil, oder muss ich das beim Gericht gesondert beantragen?)

Ich werde dann jetzt wohl mal die Nachweise beim Gericht anfordern und dann mal weiterschauen.

Müssen die Unterlagen dann auch übersetzt werden?

Hat denn sonst schon mal jemand eine Vollstreckung in Dänemark durchgeführt? Bisher hatte ich nur Vollstreckungen in Österreich und die haben super gut geklappt!

Einen schönen Freitag noch und viele Grüße

Mella


:schreib

Verfasst: 15.05.2008, 15:58
von Suza
Hallo Mella!

Habe in Dänemark eine Kanzlei gefunden die das für uns machen. Anbei die Anschrift. Die sind sehr behilflich und sehr schnell. Ich hoffe das dir die weiterhelfen können. Einfach eine E-Mail schicken und kurz schildern was du brauchst und die antworten dir sofort ob die das machen können und was das kosten würde.

Rechtsabteilung
JANA BEHLENDORF
Rechtsanwältin
jbe@br-law.com

Deutsch-Dänische Handelskammer
H.C. Andersens Boulevard 1, 6.sal
1553 København V
Tel. +45 22 97 79 18
Fax +45 33 91 31 16
www.ahk-daenemark.dk

Verfasst: 16.05.2008, 10:52
von Mella
Hallo Suza,

herzlichen Dank! Dann werde ich mich da mal melden!

Ein schönes Wochenende!

:wink1

Verfasst: 16.05.2008, 12:01
von Suza
Nichts zu danken, ich hoffe das du Erfolg hast.

Wünsche Dir auch ein schönes Wochenende :-)