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Rechnung an Mandanten als Gesamtschuldner bei Mehrvertretung

Verfasst: 10.04.2008, 11:34
von Gast
Hallo?!? :oops:
Ist mir fast peinlich, aber...

... wir haben Verfahren mit vier Mandanten verloren. Die müssen jetzt uns bezahlen. Aber wie stell ich die Rechnung(en) aus???
Da gibts für mich zwei Probleme:

1. kann ich einem Mandanten die VerfGeb, TerminsGeb und die ErhöhungsGeb aufhalsen, oder muss ich mir für die Erhöhungsgebühr einen anderen raussuchen? ich denke ja, die haften als Gesamtschuldner, deshalb müsste ich doch Alles gegen einen in Rechnung stellen können.

2. kann ich jedem eine Rechnung nach Nr. 1 über die ganzen Gebühren stellen? Ich muss ja ne Rechnung stellen, damit wir überhaupt was kriegen. Und ich hab wegen drohender Insolvenz der Mandanten keine Zeit, einen nach dem anderen abzuklappern. Andererseits können wir ja nicht ein und die selbe Forderung gleichzeitig in voller Höhe gegen mehrere Schuldner geltend machen. Da unsere Mandanten MwSt-SOLL-Besteuerer sind und wir IST-besteuert werden, könnte ja das Finanzamt einen ziemlichen Aufstand proben, wegen der vielen REchnungen die am Ende zu Recht unbezahlt bleiben. (weil das FinA ja die Vorsteuer der Mandanten zahlen muss, wir aber nur einmal USt abführen, und das auch nur, wenn einer der Mandanten bezahlt)[/list]


Bin gespannt auf Eure Antworten!!! :schreib

Verfasst: 10.04.2008, 12:07
von Curry
Also ich würde sämtliche Rechnungspositionen aufführen und den Nettobetrag durch vier teilen. Darauf dann die USt. berechnen. Also so:

1,3 VG
1,2 TG
Entgelte
./. 4
MwSt.

Dann bekommt jeder eine Rechnung in derselben Höhe.

Verfasst: 10.04.2008, 12:09
von Smilie
zu Nr. 1: Du kannst einem Mandanten alles aufhalsen - schließlich haften beide gesamtschudlnerisch.

Verfasst: 10.04.2008, 12:10
von Smilie
zu 2: Schick jedem eine Rechung über den vollen Betrag mit der Bemerkung, dass die anderen auch eine gleiche bekommen haben und alle gesamtschuldnerisch für die gesamten Gebühren haften.

Verfasst: 10.04.2008, 12:15
von Gast
Danke Curry,
Ist an sich ne prima Idee,
jetzt gehen die aber einer nach dem anderen insolvent. wie hoch die Befriedigungsquote bei jedem einzelnen ist, weiß ich nicht. Aber meistens liegt die nur bei 3 bis max 10% der Forderung. Also selbst wenn ich die komplette Forderung gegen jeden geltend machen würde, bekämen wir maximal 40% der Gebühren. Wenn ich jetzt noch durch vier teile, dann wird's ja noch weniger.

Eigentlich soll doch Gesamtschulderei den Gläubiger schützen. dh. ihm soll das Vermögen aller Gesamtschuldner so lange haften, bis er vollständige finanzielle Befriedigung erlangt hat. Aber wie mach ich das, ohne dass das FinA sauer wird?

Verfasst: 10.04.2008, 12:17
von Gast
Danke Smilie,
Und die Rechnungsnummer bleibt überall gleich?

Verfasst: 10.04.2008, 12:19
von Curry
Aber man kann doch nicht vier Rechnungen rausschicken, obwohl nur eine berechtigt ist ???????

Verfasst: 10.04.2008, 12:31
von Daisymaus512
Schick jedem eine Rechung über den vollen Betrag mit der Bemerkung, dass die anderen auch eine gleiche bekommen haben und alle gesamtschuldnerisch für die gesamten Gebühren haften.
:dafuer

Verfasst: 10.04.2008, 12:34
von Smilie
Aber es ist doch nur eine Rechung nur eben in 4-facher Ausfertigung. Gleiche Rechungsnummer und gleicher Betrag.

Verfasst: 10.04.2008, 12:40
von Curry
Es könnte aber trotzdem jeder der vier Personen die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen mit einer Originalrechnung. Und das darf nicht sein.