Rechnung an Mandanten als Gesamtschuldner bei Mehrvertretung
Verfasst: 10.04.2008, 11:34
Hallo?!?
Ist mir fast peinlich, aber...
... wir haben Verfahren mit vier Mandanten verloren. Die müssen jetzt uns bezahlen. Aber wie stell ich die Rechnung(en) aus???
Da gibts für mich zwei Probleme:
1. kann ich einem Mandanten die VerfGeb, TerminsGeb und die ErhöhungsGeb aufhalsen, oder muss ich mir für die Erhöhungsgebühr einen anderen raussuchen? ich denke ja, die haften als Gesamtschuldner, deshalb müsste ich doch Alles gegen einen in Rechnung stellen können.
2. kann ich jedem eine Rechnung nach Nr. 1 über die ganzen Gebühren stellen? Ich muss ja ne Rechnung stellen, damit wir überhaupt was kriegen. Und ich hab wegen drohender Insolvenz der Mandanten keine Zeit, einen nach dem anderen abzuklappern. Andererseits können wir ja nicht ein und die selbe Forderung gleichzeitig in voller Höhe gegen mehrere Schuldner geltend machen. Da unsere Mandanten MwSt-SOLL-Besteuerer sind und wir IST-besteuert werden, könnte ja das Finanzamt einen ziemlichen Aufstand proben, wegen der vielen REchnungen die am Ende zu Recht unbezahlt bleiben. (weil das FinA ja die Vorsteuer der Mandanten zahlen muss, wir aber nur einmal USt abführen, und das auch nur, wenn einer der Mandanten bezahlt)[/list]
Bin gespannt auf Eure Antworten!!!
Ist mir fast peinlich, aber...
... wir haben Verfahren mit vier Mandanten verloren. Die müssen jetzt uns bezahlen. Aber wie stell ich die Rechnung(en) aus???
Da gibts für mich zwei Probleme:
1. kann ich einem Mandanten die VerfGeb, TerminsGeb und die ErhöhungsGeb aufhalsen, oder muss ich mir für die Erhöhungsgebühr einen anderen raussuchen? ich denke ja, die haften als Gesamtschuldner, deshalb müsste ich doch Alles gegen einen in Rechnung stellen können.
2. kann ich jedem eine Rechnung nach Nr. 1 über die ganzen Gebühren stellen? Ich muss ja ne Rechnung stellen, damit wir überhaupt was kriegen. Und ich hab wegen drohender Insolvenz der Mandanten keine Zeit, einen nach dem anderen abzuklappern. Andererseits können wir ja nicht ein und die selbe Forderung gleichzeitig in voller Höhe gegen mehrere Schuldner geltend machen. Da unsere Mandanten MwSt-SOLL-Besteuerer sind und wir IST-besteuert werden, könnte ja das Finanzamt einen ziemlichen Aufstand proben, wegen der vielen REchnungen die am Ende zu Recht unbezahlt bleiben. (weil das FinA ja die Vorsteuer der Mandanten zahlen muss, wir aber nur einmal USt abführen, und das auch nur, wenn einer der Mandanten bezahlt)[/list]
Bin gespannt auf Eure Antworten!!!