Habe eine Frage: AG hat Widerspruch gegen MB eingelegt am 20.06.2007, Mandant teilt mit, dass er sich evtl. außergerichtlich einigen will und die Angelegenheit erst einmal auf WV gelegt werden soll.
Nach 9 Monaten Hinhaltetaktik teilt Mandant nun mit, die Sache soll weiter betrieben werden.
Kann ich die 2. GK-Hälfte jetzt noch einzahlen und wird der Rechtsstreit dann an das zuständige AG abgegeben oder gibt es eine Frist zur Einzahlung ?
Vielen Dank im Voraus
Frist zur Einzahlung von GK nach Widerspruch gegen MB ?
Soweit ich weiß, gibt es da keine Frist.
Manche Antragsteller lassen sich ein Jahr Zeit bevor sie die Gerichtskosten fürs streitige Verfahren einzahlen.
Manche Antragsteller lassen sich ein Jahr Zeit bevor sie die Gerichtskosten fürs streitige Verfahren einzahlen.
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wir hatten das auch schon, aber die Gerichtskosten für den MB verfallen nach 6 Monate, da der MB auch nur 6 Monate Wirkung hat.
Wir mussten dann immer die vollen drei Gebühren einzahlen, anstatt 2,5 Gebühren...
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- LuzZi
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Eine Frist gibt es nicht zur Einzahlung der Gerichtskosten. Hatten auch schon Akten, da wurde von der Gegenseite nach 2 Jahren erst eingezahlt, in einer sogar nach 3 erst.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.