Es wurde festgestellt, dass der Schuldner unter der vorbezeichneten Anschrift nicht mehr wohnhaft ist.
Er hat lt. Eltern hier lediglich Postadresse. Er wohne zur Zeit in Spanien.
Meine Idee ist, da die Vollstreckung in Spanien zu teuer ist, geht nur um 60 € Hauptforderung, dass ich den Typen beim Einwohnermeldeamt anschwärze, weil er seinen ständigen Aufenthalt ja in Spanien hat.
Dann kann ich alle paar Monate, oder einmal jährlich, ne EMA machen und weiß, ob er wieder in Deutschland ist. Sonst müsste ich jedesmal nen ZV-Auftrag erteilen, damit der GVZ mir jedesmal das gleiche erzählt. EMA ist ja günstiger als EV.
Was meint ihr, funktioniert das so? VB ist ja noch ein paar Jährchen "gültig".