Mahnbescheid nach Holland?

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Antworten
Benutzeravatar
salia81
Forenfachkraft
Beiträge: 104
Registriert: 21.11.2007, 10:45
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#1

07.02.2008, 07:53

Hallo,

meine Kanzei vertritt ein Autohaus. Dort hat ein Holländer (also sein Wohnsitz ist in Holland) sein Auto reparieren lassen und die Rechnung nicht bezahlt. Wir haben einen Mahnbescheid beantragt. Da ich dachte, man könnte einfach den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (also am Sitz des Autohauses) nehmen, habe ich den Mahnbescheid in Deutschland beantragt. Vom Gericht kam eine Monierung, da der Schuldner seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat. Gibt es denn sowas wie ein Mahnverfahren in Holland und können wir als deutsche Kanzlei das beantragen oder müsste das ein holländischer Kollege machen?

Gruß
Salia
rosa

#2

07.02.2008, 13:26

das geht nicht, Holländer sind gute Menschen und dürfen keinen Mahnbescheid kriegen !!! :) :) :) :) :) :)
rosa

#3

07.02.2008, 13:33

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=19 ... r++ausland

ok ok guck mal hier und benutz mal die suchfunktion da findest du noch mehr zu dem thema, aber der link hier dürfe dir schon helfen....

obwohl ich es immer noch nicht gute finde dass du das machst :)
Benutzeravatar
salia81
Forenfachkraft
Beiträge: 104
Registriert: 21.11.2007, 10:45
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#4

07.02.2008, 20:42

Danke für die Antwort. Da lag ich ja mit meiner Überlegung gar nicht so falsch (also von wegen Erfüllungsort und so). Muss nochmal genau nachlesen, was das Gericht geschrieben hat.

Mag ja sein, dass Holländer gute Menschen sind, aber der hat nunmal seine Rechnung nicht bezahlt, wie ordentliche Menschen das machen, also kann der auch ruhig einen Mahnbescheid bekommen. :D
Benutzeravatar
tweety79
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 367
Registriert: 10.10.2006, 17:17
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA-Micro

#5

04.03.2008, 19:38

Hallo ihr lieben,

muss mich auch mal wieder melden, da ich eine Frage zu diesem Thema hab. Wir haben auch gerade so einen Fall, wo wir das Mahnverfahren beantragt haben. Der Schuldner war wohnhaft in Deutschland und ist während des Mahnverfahrens (oder auch schon vorher, wer weiß das schon genau) nach Holland gezogen. Briefkasten war noch vorhanden, so dass eine Zustellung des MB's erfolgen konnte. Gegner hat auch Widerspruch eingelegt, also muss er wohl den MB erhalten haben. Nun teilte uns seine Ex-Frau mit, dass Schuldner nach holland gezogen sei. Anwalt der Frau teilte uns nun die aktuelle Anschrift des Schuldners mit und Gericht fragt an, ob Zustellung in Holland erfolgen soll. Nun sagte Chef auch was von Erfüllungsort. Was würdet ihr nun machen und vor allem wie begründen? Streitiges Verfahren am Erfüllungsort oder Zustellung der Anspruchsbegründung in Holland? (Chef murmelte etwas von Zustellung in Holland, da ja nichts übersetzt werden muss)
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
Antworten