alter Mahnbescheid

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Gast

#1

04.01.2008, 00:07

Hi ihrs!
Ich brauche mal wieder eure Hilfe. Also bisher bin ich ganz gut zurecht gekommen (ich bin Neueinsteiger...bin seid fast 2 Jahren aus dem Beruf raus...leider)
Nun habe ich hier ein paar Akten zu Hause wo nur alte Mahnbescheide drin sind! :( *grummel*
Nun meine Frage wegen den Mahnkosten und Festgesetzen Kosten...!

Die Mahnkosten sind beim alten MB doch die "Nebenforderungen" und die Festgesetzten Kosten die "Kosten des Verfahrens", oder habe ich das nun komplett falsch verstanden?! *dumm*
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#2

04.01.2008, 00:21

genau.

Die Festgesetzten Kosten findeste Du ja auch noch unten links auf dem Vollstreckungsbescheid. Der Gesamtbetrag ist dann rechts oben unter Kosten des Verfahrens aufgeführt.

Mahnkosten sind Nebenkosten; wäre es ja eine Hauptforderung, so könnte ich ja schon alleine durch Mahnungen den Gegenstandswert erhöhen ;)

Aber Du bist nicht dumm sondern aufm richtigen Dampfer :)
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Gast

#3

04.01.2008, 00:46

Das ist super! Dann habe ich es ja doch richtig gemacht! Super! =) Danke! Ich bin mir manchmal noch zu unsicher und habe Angst Fehler zu machen! :(
Gast

#4

04.01.2008, 00:56

Noch einmal eine kurze Frage...wenn ich eine Kostenforderung mache und vorher ein ZVA gemacht wurde, dann nehme ich ja die Gebühr für den ZV-Auftrag und die EV-Gebühr! Die Gebühr für Entgelte für Post und Tele. nehme ich nur einmal oder jeweils für den ZV-Auftrag und die EV?? Nee, oder?
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#5

04.01.2008, 01:32

wenn beide Gebühren entstanden (ZV und EV-Gebühr) entsteht für beides jeweils die Kostenpauschale wie die Märchensteuer ;)

Es sind zwei verschiedene Sachen ;)
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Gast

#6

04.01.2008, 02:18

Ja sind es aber in einem Auftrag...
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#7

04.01.2008, 02:31

trotzdem sind es zwei verschiedene Verfahren. Erst das ZV-Verfahren und dann das EV-Verfahren ;)
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Gast

#8

04.01.2008, 02:38

in Ordnung! Danke dir!
Werde für heute erstmal die Akten beiseite legen und morgen wieder anfangen! Danke dir sehr für deine Hilfe!
Wünsche dir eine gute Nacht!!
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#9

04.01.2008, 17:55

kein Thema Hauptsache es hat Dir geholfen :)

Wünsch Dir ein schönes Wochenende :)
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Gast

#10

10.01.2008, 01:00

Hat es eigentlich...aber nun hatte man mir gesagt das die Festgesetzten Kosten falsch sind...und irgendwie verstehe ich nicht ganz warum. Sagt mir ja auch keiner! -.-
Festgesetzte Kosten sind doch die Kosten des Verfahrens und setzen sich zusammen auch den 5 Punkten die rechts auf dem MB stehen oder nicht?
Gerichtskosten, Auslagen des Antragstellers, Gebühr des Prozessbev., Auslagen des Prozessbev. und MwSt des Prozessbev.
Ich meine das steht unter Kosten des Verfahrens ja auch drunter..."Summe 1 bis 5"
Hat jemand eine Ahnung wieso das dann falsch ist?! :(

Ich hatte in einer anderen Akte noch einen VB wo unten noch steht "Hinzu kommen folgende weitere Kostenbeträge". Da habe ich den Betrag zu den "Bisherigen Kosten des Verfahrens" dazu gerechnet und den Betrag dann als "Festgesetzte Kosten" genommen...! War das auch falsch?
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