Lohnpfändung Frankreich

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
secret72

#1

07.12.2007, 10:20

Hallo Ihr Lieben!

Wir haben hier gerade ein kleines Problem.

Wir möchten für unseren Mandanten gegen den Schuldner eine Lohnpfändung durchsetzen.

Mandant hat Sitz in Deutschland.
Schuldner hat Sitz in Deutschland
Drittschulder / Arbeitgeber sitzt in Frankreich.

Fragen:
1) Wer veranlaßt die Übersetzung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses?
2) Muss der Titel in Frankreich für vollstreckbar erklärt werden (Exequartur-Verfahren sagte mein Kollegin, nennt sich das)?

Wäre prima, wenn Ihr Antwortet wißt.

DANKE!
Zuletzt geändert von secret72 am 07.12.2007, 10:45, insgesamt 1-mal geändert.
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mini-me
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#2

07.12.2007, 10:42

Da hast Du leider ein kleines Problem, nämlich dass Dein Mandant "Grenzgänger" ist. Zuständig für den Erlass des PfÜB ist dabei das Vollstreckungsgericht in Deutschland. Der PfÜB hat allerdings in Frankreich keine Wirkung.

Daraus folgt leider, dass es nicht funktioniert. Anders und vor allem einfacher wäre es, wenn der Schuldner auch in Frankreich wohnen würde. Was er natürlich in Kenntnis des Vollstreckungsrechtes niemals tun wird.

m-m
Ernie

#3

03.06.2008, 16:20

Nun habe ich eine Frage:

Gläubiger und Drittschuldner = Sitz in Deutschland
Schuldner und 1 Drittschuldner = Sitz in Frankreich

Bei welchem Gericht beantrage ich den Unterhaltspfüb?

Muss der erlassene Pfüb dann noch übersetzt werden?

Wer ist für die Zustellung zuständig?
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mini-me
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#4

03.06.2008, 16:29

Für Dich ist es einfacher, beantrage die Vollstreckung in Frankreich (kein PfÜB, macht alles der GV), der Rest ergibt sich von selbst.

ACHTUNG: Vollstreckungsauftrag in französisch stellen
Ernie

#5

03.06.2008, 16:35

Super! Kannst du mir eine Bestimmung (für die Chefs) sagen!?
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#6

03.06.2008, 16:46

Welche Bestimmung?

Schuldner in Frankreich, französisches Recht. Schuldner in Deutschland, deutsches Recht. Ist doch immer so.
Ernie

#7

06.06.2008, 17:16

Mandantschaft hat auf Ausbringung des Pfübs bestanden.

Da Gläubiger und 3 Drittschuldner ihren Sitz in Deutschland haben, nur der Schuldner in Frankreich lebt (einen Drittschuldner haben wir weggelassen), wurde nunmehr Pfüb beantragt beim Gericht des Vermögensstands des Schuldners (= Sitz der 3 Drittschuldner).
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#8

06.06.2008, 17:52

Die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher ist in Frankreich sehr effektiv (Stilllegung Auto usw.), da hätte ich das nicht so gemacht.

Außerdem glaube ich nicht, dass das so durchgeht. Wäre schön, wenn Du mal über den Verlauf berichten würdest.
Tiffy25
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#9

06.06.2008, 22:01

Guten Abend zusammen,

zufällig habe ich heute auch einen ZV-Auftrag für Frankreich auf den Tisch bekommen. Muss dazu sagen, ich mache die ZV noch nicht sehr lange. PfüB hab ich schon hinbekommen und VA auch, aber darüber hinaus war noch nix...

Also ich hab schon lesen dürfen, dass der Antrag für den GV auf französisch sein muss, aber wo reich ich den ein?

Danke schonmal für eure Antworten...
Ernie

#10

07.06.2008, 20:17

Für die Vollstreckung in Frankreich gibt es eine zentrale Stelle. Da ich die Anschrift aber nicht im Kopf habe, kann ich sie Dir erst am Montag schreiben.

:pcwink
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