Mahnbescheid Mandant im Ausland

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Hummelgunde
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#1

07.11.2007, 11:38

Hallo, muss einen Mahnbescheid beantragen. Unser Mandant ist im Ausland (Polen), der Antragsgegner in Deutschland. Welches Mahngericht ist zuständig?
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DasGrossi
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#2

07.11.2007, 11:41

Für Euren ausländischen Mandanten ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig. Dahin muss der Antrag.
Liebe Grüße
DasGrossi

[b]In dubio prosecco...[/b]
Sassi
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#3

07.11.2007, 11:46

:zustimm § 689 Abs. 2 ZPO
Liebe Grüße aus München
Hummelgunde
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#4

07.11.2007, 12:07

Danke erstmals, kann ich dafür die Standardformulare nehmen oder brauche ich ein gesondertes ?
MarinaS.
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#5

07.11.2007, 12:12

Standardformular reicht.
Gruß
Eure Marina
Gast

#6

07.11.2007, 12:14

Das "normale" Formular reicht aus. Du müsstest allerdings drauf achten, dass das AG Berlin Schöneberg auch mit benannt wird. (Manchmal übersieht man das, wenn das Programm ein anderes Mahngericht benennt)
Hummelgunde
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#7

07.11.2007, 12:16

:thx
regsinluc
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#8

19.12.2007, 14:06

:roll: Hallo erst mal. Ich bin neu hier. Ich muß auch einen Mahnbescheid für einen ausländischen Mandanten in Berlin-Schöneberg beantragen. Aber was heißt "Standardformular"? Das für das automatisierte Verfahren oder das manuelle Formular? :hund
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butterflybabe
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#9

19.12.2007, 16:40

Mit Standartformular dürfte noch der "alte" Bogen, also die zig Durchschriftblätter gemeint sein.

M. W. hat Berlin-Schöneberg kein automatisiertes Mahnverfahren, wofür der eigentlich bekannte Vordruck anzuwenden wäre.
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schneewittchen1984
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#10

19.12.2007, 16:43

wir hatten auch schon so ne mahnsache. ich hab beim AG berlin-schöneberg das formular für das automatisierte verfahren benutzt und das wurde anstandslos akzeptiert.
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