Rechnung an Mandanten als Gesamtschuldner bei Mehrvertretung
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Darauf kann man dann im Anschreiben ja noch hinweisen, dass evtl. noch mehr gezahlt werden muss. Deswegen muss man ja nicht nur eine Rechnung machen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Aber wenn du 4 Rechungen machst, dann hast du doch wieder das Problem mit der Vorsteuer.. oder seh ich das falsch.
Vorschlag zur Güte: 1 Rechung, im Adressfeld alle Mandanten - also nur einmal Vorsteuerabzugsmöglichkeit. Der eine bekommt das Orignal und die anderen bekommen Kopien davon mit der Gesamtschuldnerhaftung als Vermerk.
Vorschlag zur Güte: 1 Rechung, im Adressfeld alle Mandanten - also nur einmal Vorsteuerabzugsmöglichkeit. Der eine bekommt das Orignal und die anderen bekommen Kopien davon mit der Gesamtschuldnerhaftung als Vermerk.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Mit vier Rechnung meine ich 4 anteilmäßige Rechnungen, wie ich es in meinem ersten Beitrag geschrieben habe.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Genau so wie beschrieben machen wir das
Alle Mandanten mit Namen in das Rechnungsfeld nebst Zusatz als Gesamtschuldner
ergo 1 Rechnungsnummer
Übersendungsschreiben an jeden einzelnen davor mit seiner Adresse
und schon hat jeder die gleiche Rechnung und uns ist das egal wer wieviel Vorsteuer zieht - das wäre deren Betrug
Alle Mandanten mit Namen in das Rechnungsfeld nebst Zusatz als Gesamtschuldner
ergo 1 Rechnungsnummer
Übersendungsschreiben an jeden einzelnen davor mit seiner Adresse
und schon hat jeder die gleiche Rechnung und uns ist das egal wer wieviel Vorsteuer zieht - das wäre deren Betrug
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Da nicht jeder für den gesamten Betrag haftet, wäre das meiner Meinung nach nicht richtig. Wenn jeder nur für einen Betrag von 500€ haftet, kann man ihm nicht 600€ in Rechnung stellen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Vielen Dank,
Ihr habt mir wirklich weitergeholfen. Mit Eurer Hilfe bin ich jetzt zu folgender Lösung gekommen:
Jetzt gibts zwei Rechnungen wie folgt:
-----------------------------
Rechnungsdatum: heute
Rechnungsnummer: eine einzige (zB 01/08)
Adressat:
Mandant1
Mandant2
Mandant3
Mandant4
Positionen:
VG
TG
Übliche Klausel zu Fälligkeit und so.
Hinweis: Sie als Adressat dieser Rechnung haften als Gesamtschuldner für den gesamten Betrag aus dieser Rechnung. Eine anteilige Kürzung ist uns gegenüber nicht zulässig. Es steht Ihnen frei, von den übrigen Gesamtschuldnern Ausgleich zu verlangen.
----------------------------------------------
und dann noch eine zweite Rechnung:
-----------------------------
Rechnungsdatum: heute
Rechnungsnummer: eine einzige (zB 02/08) (andere ReNr als zuvor)
Adressat:
Mandant1
Mandant2
Mandant3
Mandant4
Positionen:
Erhöhungsgebühr 0,9 (3x0,3)
Übliche Klausel zu Fälligkeit und so.
Hinweis: Sie als Adressat dieser Rechnung haften als Gesamtschuldner für den gesamten Betrag aus dieser Rechnung. Eine anteilige Kürzung ist uns gegenüber nicht zulässig. Es steht Ihnen frei, von den übrigen Gesamtschuldnern Ausgleich zu verlangen.
Sollten Sie bereits die Rechnung 01/08 bezahlt haben, ist diese Rechnung für Sie gegenstandslos.
----------------------------------------------
Was haltet Ihr von dieser Lösung???
Ihr habt mir wirklich weitergeholfen. Mit Eurer Hilfe bin ich jetzt zu folgender Lösung gekommen:
Jetzt gibts zwei Rechnungen wie folgt:
-----------------------------
Rechnungsdatum: heute
Rechnungsnummer: eine einzige (zB 01/08)
Adressat:
Mandant1
Mandant2
Mandant3
Mandant4
Positionen:
VG
TG
Übliche Klausel zu Fälligkeit und so.
Hinweis: Sie als Adressat dieser Rechnung haften als Gesamtschuldner für den gesamten Betrag aus dieser Rechnung. Eine anteilige Kürzung ist uns gegenüber nicht zulässig. Es steht Ihnen frei, von den übrigen Gesamtschuldnern Ausgleich zu verlangen.
----------------------------------------------
und dann noch eine zweite Rechnung:
-----------------------------
Rechnungsdatum: heute
Rechnungsnummer: eine einzige (zB 02/08) (andere ReNr als zuvor)
Adressat:
Mandant1
Mandant2
Mandant3
Mandant4
Positionen:
Erhöhungsgebühr 0,9 (3x0,3)
Übliche Klausel zu Fälligkeit und so.
Hinweis: Sie als Adressat dieser Rechnung haften als Gesamtschuldner für den gesamten Betrag aus dieser Rechnung. Eine anteilige Kürzung ist uns gegenüber nicht zulässig. Es steht Ihnen frei, von den übrigen Gesamtschuldnern Ausgleich zu verlangen.
Sollten Sie bereits die Rechnung 01/08 bezahlt haben, ist diese Rechnung für Sie gegenstandslos.
----------------------------------------------
Was haltet Ihr von dieser Lösung???
also nach lesen des Eingangspostings ist m.E. folgendes:
gleicher Gegenstand für alle 4 dafür gibt es eben eine Summe Gebühren die zu zahlen ist. Im Innenverhältnis haftet jeder für seinen Teil. Im Außenverhältnis zum Anwalt (sollte jeder den Anwalt einzeln beauftragt haben) zumindest für alles außer Erhöhungsgebühr für andere.
Also könnte man 4 unterschiedliche Rechnungen ohne Erhöhungsgebühr schreiben und dann den überschießenden Betrag als Gutschrift wieder zurücküberwiesen. Ich denke, das wäre sicher.
Da bis dato noch nie jemand gemeckert hat, mache ich es weiter wie bisher.
gleicher Gegenstand für alle 4 dafür gibt es eben eine Summe Gebühren die zu zahlen ist. Im Innenverhältnis haftet jeder für seinen Teil. Im Außenverhältnis zum Anwalt (sollte jeder den Anwalt einzeln beauftragt haben) zumindest für alles außer Erhöhungsgebühr für andere.
Also könnte man 4 unterschiedliche Rechnungen ohne Erhöhungsgebühr schreiben und dann den überschießenden Betrag als Gutschrift wieder zurücküberwiesen. Ich denke, das wäre sicher.
Da bis dato noch nie jemand gemeckert hat, mache ich es weiter wie bisher.
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Es haften alle für alles außer der Erhöhungsgebühr. Dann kannst du diese noch nicht gesondert in einer Rechnung abrechnen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.