EU VB

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Benutzeravatar
Sandra S.
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 632
Registriert: 05.12.2006, 18:38
Beruf: Rechtsfachwirtin

#11

24.01.2007, 11:00

Ich habe das so verstanden, dass sie mit dem VB (der jetzt vielleicht noch nicht vorliegt) dann den Lohn vom holländischen AG pfänden will.

Also Antrag und Zustellung VB läuft ganz "normal" ab, da Schuldner ja im Inland wohnt. Wenn VB dann vorliegt, evtl. als europäischen Vollstreckungstitel bestätigen lassen.

Vielleicht kann sich Stefanie ja nochmal zu Wort melden und schreiben, was sie genau gemeint hat???
Liebe Grüße
von Sandra
Stefanie 211080
Forenfachkraft
Beiträge: 171
Registriert: 10.01.2007, 15:09

#12

24.01.2007, 14:42

Hab wohl ne große Diskussion angeregt also es ist so:

Sch-/Gl- Wohnsitz in Hessen. Sch arbeitet in Holland
Damit ich in Holland vollstrecken kann brauche ich einen EU-VB (Pfüb an Arbeitgeber) oder wie das Ding auch immer heisen mag.
Ich wollte nur wissen, wie ich diese Klausel an den VB bekomme.
Ich werd einfach nochmal beim zentralen Mahngericht in Hünfeld anrufen, wie das geht.
Benutzeravatar
Sandra S.
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 632
Registriert: 05.12.2006, 18:38
Beruf: Rechtsfachwirtin

#13

24.01.2007, 19:43

Vielleicht kannst du mal schreiben, was rausgekommen ist, also was die bei Gericht gesagt haben??? Würde mich nämlich auch mal interessieren.

Theoretisch ist es so, dass es da Formulare gibt, wo man bestimmte Sachen ankreuzen muss. Sind in jeder Sprache gleich, so dass auch jedes EU-Land was damit anfangen kann. Das wird dann an den VB geheftet. Weiß aber nicht, ob das Gericht diese Formulare selbst ausstellt oder ob du die ausfüllen musst und dann vom Gericht nur "bestätigt" werden.
Liebe Grüße
von Sandra
Stefanie 211080
Forenfachkraft
Beiträge: 171
Registriert: 10.01.2007, 15:09

#14

26.01.2007, 12:13

Also habe bei Gericht angerufen und folgendes ist dabei rausgekommen:

VB ganz normal beantragen, mit Anschreiben in dem man erklärt, dass es keine Verbrauchersache ist und, dass der Sch noch unter seiner angegeben Adr. wohnt, das kostet dann 15,00 EUR. Wenn es eine Verbrauchersache ist, kann man das Ganze vergessen. Und ich würde sagen, in meinem Fall ist es eine Verbrauchersache.
Benutzeravatar
Sandra S.
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 632
Registriert: 05.12.2006, 18:38
Beruf: Rechtsfachwirtin

#15

26.01.2007, 22:23

Was hat das mit Verbrauchersache zu tun? :bahnhof
Liebe Grüße
von Sandra
tiko73

#16

26.01.2007, 22:51

Das hab ich auch nicht so ganz verstanden, aber ich hab gedacht, das ist zu neu und ich kann da deshalb nix damit anfangen :?:
Wäre schön, wenn uns da einer aufklären könnte :idea:
Antworten