also Mdt is eine firma in deutschland. die schuldnerin is eine privatperson und wohnt in den niederlanden.
azubi hat nun MB beantragt beim Mahngericht in Coburg. von dort kam nun ein schreiben bezüglich der zuständigkeit zurück. sie meinte, dass hätte was mit dem erfüllungsort zu tun, deshalb habe sie den MB in coburg beantragt. das gericht sieht das etwas anders.
nun habe ich mir die sache mal genauer angeschaut und ich bin der meinung, dass nach art. 5 eugvvo der erfüllungsort in den niederlanden liegt. somit scheidet ja die zuständigkeit von coburg aus.
nun haben wir heute lang und breit darüber diskutiert, aber sind auf keinen nenner gekommen.
nun die frage an euch:
muss der antrag in coburg zurückgenommen werden?
ich sag: JA, mein azubi sagt: NEIN.
aber wo muss der mb-antrag dann gestellt werden?
vielleicht könnt ihr mir mal sagen, wie ihr das seht.
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
danke schon mal im voraus.
lg