Mahnbescheid Ausland

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Juli28
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#1

26.02.2009, 09:48

Hallo an Alle,
hab ein gaaaaaanz großes Problem und mir ist auch schon ganz schlecht.
Bei mir auf dem Tisch liegen vier Akten.
Ich soll Mahnbescheide machen. Einer gegen eine Firma in Luxemburg, einen gegen eine Firma in St. Gallen, einen gegen eine Firma in Frankreich und einen gegen eine Firma in die Niederlande.
Und das Problem: ICH HAB KEINE AHNUNG WIE DAS GEHT!!!!

Wo muss ich die beantragen?
Was muss ich beachten?

Kann mir vielleicht jemand helfen???

Ganz herlichen Dank.
Bin echt verzweifelt.
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LuzZi
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#2

26.02.2009, 09:49

:suche

Da wirst mit Sicherheit fündig.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Xuka
Kennt alle Akten auswendig
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#3

26.02.2009, 09:56

Schau mal unter http://ec.europa.eu/justice_home/judici ... ion_de.htm

Habs selbst aber auch noch nicht gemacht
Juli28
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#4

26.02.2009, 10:07

Ich kapiers voll nicht.
Wo müssen die Mahnbescheide hin?
Zum zentralen Mahngericht in Deutschland oder wohin?
Ich könnt heulen.
frauke2211
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#5

26.02.2009, 10:29

Ich habe schon mal einen nach Irland geschickt und einen nach Rumänien. Aus Rumänien haben wir sogar schon Nachricht bekommen und ein Aktenzeichen :lol:
frauke2211
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#6

22.04.2009, 10:06

Kann jemand rumänisch? Haben eine Verfügung vom Gericht in Rumänien bekommen - auf rumänisch!!! :heul Kann mir jemand helfen? :thx
Flora
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#7

22.04.2009, 21:23

Also: Ich denke, Du mußt jeweils einen Europäischen Zahlungsbefehl (EZ)beantragen. Das ist relativ neu und gibt's seit Dezember 2008. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, haben Deine Schuldner ihren jeweiligen Firmensitz alle außerhalb Deutschlands. Somit mußt Du den EZ in dem Mitgliedsstaat einreichen, in dem der Antragsgegner seinen Sitz/Wohnsitz hat. Aber Achtung: das gilt nur, sofern es keine! Verbrauchersachen sind.

Der Tip mit von Xuka mit der Homepage des Europäischen Gerichtsatlas war schon gar nicht so schlecht. Auf der Seite

http://www.berlin.de/sen/justiz/gericht ... av.de.html

findest Du das entsprechende Formular zum Runterladen mit dazugehörigen Infos und Hinweisen zum Ausfüllen.

Ach so - für die Schweiz gilt das Vorgesagte leider nicht. Die haben mal wieder eine Sonderregelung, die ich aber nicht kenne.
ms11688
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#8

19.06.2009, 10:45

Ich habe eine ganz dringende Frage!
Ich habe einen Mahnbescheid erstellt, der Antragsgegner wohnt in Österreich. Laut meinem Chef sollte ich das Prozessgericht in Koblenz angeben. Jetzt habe ich vom AG Mayen ein Schreiben bekommen dass der Antragsgegner keinen allgemeinen inländischen Gersichtsstand hat und das AG Mayen nicht zuständig wäre. Dann haben die noch geschrieben das § 689 II ZPO nicht gilt sondern in diesem Falle § 703 d. II ZPO. Nachdem ich mir dass dann durchgelesen habe, habe ich mir gedacht das ich den Mahnbescheid nach Berlin-Schöneberg schicken muss. Ich habe dem Ag MAyen dann noch ein Schreiben geschickt dass die das bitte an das Gericht in Berlin schicken sollen und mich noch entschuldigt. Daruf hin bekam ich wieder ein Schreiben dass das AG Berlin nicht zuständig sei......
Wisst ihr vielleicht an welches Gericht ich das jetzt schicken muss?
Danke!
Flora
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#9

19.06.2009, 14:52

Hallo ms11688,

hast Du meine Nachricht vom 22.04.2009 gelesen? Ich meine, das müßte für Dich auch passend sein!

Flora
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