ZV in Frankreich

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bettl
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#1

18.05.2009, 16:00

Hallo Ihr Lieben - ich hoff ihr könnt mir helfen :-)

hab folgendes Problem:

Hab einen bereits in Frankreich zugestellten Vollstreckungsbescheid. Die Ausfertigung mit dem Artikel 34 Nr. 2 EuGVVO etc. hab ich auch schon.

Jetzt muss ich den aber vollstrecken. Ich hab jetzt im Internet schon ein bisschen gesucht und gesucht, hab aber nix entsprechendes gefunden.

Was ich gehört hab, ich muss den VB noch für die ZV übersetzen lassen?! Ist das richtig, wenn ja, wo muss ich den übersetzen lassen oder ist das egal? Mit welchen Kosten muss man da rechnen?

Wo schicke ich meinen ZV Antrag hin?!

Problem 2.
Die Schuldnerin ist eine Firma, von der ich leider nicht weiß ob es die überhaupt noch gibt, die Akte liegt schon ziemlich lang rum und meine lieben Kolleginnen haben das früher anscheinend gerne liegen gelassen (was ich auch verstehen kann). Im Internet ist auf jedenfall nichts zu finden zu der Firma.


Vielen Dank schon mal im Voraus :-)
Gofi
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#2

18.05.2009, 16:23

Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
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