Weiss jemand wo ich sehen kann wie hoch die Kosten für eine Vollstreckung in Österreich sind ? Es geht um ca. 38.000,-- €
Dass ich den Titel erst noch für vollstreckbar erklären lassen muss, habe ich bereits herausgefunden.
Zwangsvollstreckung in Österreich
Hallo,
stimmt, du mußt den Titel in Österreich für vollstreckbar erklären lassen.
Nach dem europäischen Übereinkommen ist das Gericht gehalten, die Vollstreckbarkeit anzuordnen, ohne ein Verfahren durchzuführen oder den Titel inhaltlich zu überprüfen. Anschließend kann die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden.
Es ist bereits für die Vollstreckbarkeitserklärung erforderlich, einem im Bezirk des zuständigen Bezirksgericht ansässigen Vertreter zu beauftragen.
Du kannst einen österreichischen Anwalt bitten, daß er Dir vor Erteilung eines Auftrages an ihn dich über die zu erwartenden Kosten des Verfahrens informiert. Dazu mußt Du schauen, welches Bezirksgericht zuständig ist und Dir einen passenden Anwalt suchen. Dem schilderst Du die Sachlage und fragst so an.....
Wir hatten so eine Sache mal. Ich mußte mich immer wegschmeißen, wenn ich mit den Österreichern telefoniert habe. Bei denen heißt die Zwangsvollstreckung nämlich "Exekution"
Viele Grüße
Phönix
stimmt, du mußt den Titel in Österreich für vollstreckbar erklären lassen.
Nach dem europäischen Übereinkommen ist das Gericht gehalten, die Vollstreckbarkeit anzuordnen, ohne ein Verfahren durchzuführen oder den Titel inhaltlich zu überprüfen. Anschließend kann die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden.
Es ist bereits für die Vollstreckbarkeitserklärung erforderlich, einem im Bezirk des zuständigen Bezirksgericht ansässigen Vertreter zu beauftragen.
Du kannst einen österreichischen Anwalt bitten, daß er Dir vor Erteilung eines Auftrages an ihn dich über die zu erwartenden Kosten des Verfahrens informiert. Dazu mußt Du schauen, welches Bezirksgericht zuständig ist und Dir einen passenden Anwalt suchen. Dem schilderst Du die Sachlage und fragst so an.....
Wir hatten so eine Sache mal. Ich mußte mich immer wegschmeißen, wenn ich mit den Österreichern telefoniert habe. Bei denen heißt die Zwangsvollstreckung nämlich "Exekution"
Viele Grüße
Phönix
Halli hallo,
um sicher zu gehen, würde ich beim zuständige Exekutionsgericht (Bezirksgericht) anrufen.
LG
Steffi
um sicher zu gehen, würde ich beim zuständige Exekutionsgericht (Bezirksgericht) anrufen.
LG
Steffi
Phönix. Wir lassen die "Exekution" (das hört sich so gefährlich an ) auch immer über einen österr. Kollegen machen und fragen vorab nach den Kosten. Die dürfen nämlich auch Erfolgshonorar für sich beanspruchen... Meistens machen wir dann eine Gebührenvereinbarung aus, dann weiß Mdt. woran er ist.
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 30.01.2008, 09:20
- Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
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- Wohnort: Augsburg
Vielen Dank für Eure schnelle Antworten, die haben mir auf jeden Fall schon mal weitergeholfen.
Man ich bin auch ganz schön erschrocken, als ich Exekution gelesen hab, bin erst mal zurück weil ich dachte, nene das ist bestimmt falsch.
Man ich bin auch ganz schön erschrocken, als ich Exekution gelesen hab, bin erst mal zurück weil ich dachte, nene das ist bestimmt falsch.
Wenn es sich um eine unbestrittene Forderung handelt, kann der
Europäische Vollstreckungstitel beim Prozeßgericht beantragt werden.
Europäische Vollstreckungstitel beim Prozeßgericht beantragt werden.
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- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 515
- Registriert: 26.02.2008, 08:45
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
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- Wohnort: Ronneburg
- Kontaktdaten:
Die Kostenhöhe für eine ZV in Österreich findest Du hier:
http://ec.europa.eu/civiljustice/enforc ... aus_de.htm
Den Antrag kann man auch ohne Beauftragung eines österreichen Kollegen stellen. Zum Antrag gehts da lang:
http://www.bmj.gv.at/_cms_upload/_docs/ ... ellbar.pdf
http://ec.europa.eu/civiljustice/enforc ... aus_de.htm
Den Antrag kann man auch ohne Beauftragung eines österreichen Kollegen stellen. Zum Antrag gehts da lang:
http://www.bmj.gv.at/_cms_upload/_docs/ ... ellbar.pdf