Habe folgendes Problem und hoffe es kann mir jemand helfen:
Unser Schuldner ist derzeit in Griechenland. Es ist ein Urteil ergangen gegen das der Schuldner Berufung eingelegt hat. Die Berufung wurde allerdings abgewiesen. Das Urteil ist dann ergangen, für welches wir auch gleich die Bestätigung als europäischen Vollstreckungstitel beantragt haben. Dies ist mit der Begründung abgewiesen worden, weil die Forderung bestritten wurde. Gegen diesen Beschluss haben wir Erinnerung bzw. Beschwerde eingelegt. Diese wurde jedoch zurückgewiesen.
Nun sollen wir trotzdem nach Griechenland vollstecken. Habe gehört, dass man das irgendwie übersetzen lassen muss... Hat hier jemand schonmal so etwas gemacht?
Vielen Dank schonmal im Voraus
sabi
Europäischer Titel abgelehnt
Tschuldigung, ich kann nicht folgen!!!
Das Gericht hat den Europ.Titel abgelehnt, weil die Forderung bestritten wurde!??? War euer Urteil denn rechtskräftig bestätigt worden und habt ihr aus DIESEM den Titel beantragt?
Woraus du jetzt in Griechenland ohne eurp. titel vollstrecken willst, ist mir im Übrigen ein Rätsel
Das Gericht hat den Europ.Titel abgelehnt, weil die Forderung bestritten wurde!??? War euer Urteil denn rechtskräftig bestätigt worden und habt ihr aus DIESEM den Titel beantragt?
Woraus du jetzt in Griechenland ohne eurp. titel vollstrecken willst, ist mir im Übrigen ein Rätsel
Easy - die BESTÄTIGUNG als europäischen Titel wurde zu recht abgelehnt, da die Forderung bestritten wurde.
Jetzt müsst Ihr mit dem Titel aus Deutschland in Griechenland ein sogenanntes Anerkennungsverfahren durchführen lassen. Das Gegenstück in Deutschland ist das AVAG. Wie das im Einzelnen in Griechenland gehandhabt wird werdet ihr erfragen müssen (deutsche Botschaft?).
Notwendig wird auf jeden Fall eine Bestätigung des Gerichts, von dem der Titel stammt sein. Diese richtet sich nach Artikel 54, 48 der Verordnung (EG) 44/2001. Diese ist dann - genauso wie der Titel - zu übersetzen und - vermutlich - mit einem (übersetzten) Antrag auf Vollstreckbarerklärung der zuständigen Behörde in Griechenland zu übersenden.
Jetzt müsst Ihr mit dem Titel aus Deutschland in Griechenland ein sogenanntes Anerkennungsverfahren durchführen lassen. Das Gegenstück in Deutschland ist das AVAG. Wie das im Einzelnen in Griechenland gehandhabt wird werdet ihr erfragen müssen (deutsche Botschaft?).
Notwendig wird auf jeden Fall eine Bestätigung des Gerichts, von dem der Titel stammt sein. Diese richtet sich nach Artikel 54, 48 der Verordnung (EG) 44/2001. Diese ist dann - genauso wie der Titel - zu übersetzen und - vermutlich - mit einem (übersetzten) Antrag auf Vollstreckbarerklärung der zuständigen Behörde in Griechenland zu übersenden.
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3168
- Registriert: 26.09.2007, 15:07
- Beruf: manchmal Rechtspfleger
- Wohnort: Voerde
Tja, wie jurissima, viel Spass dabei !
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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