Rechnung an Mandanten als Gesamtschuldner bei Mehrvertretung
@Curry: Für die Erhöhungsgebühr haften doch auch alle. Nur die haften nicht, die schon die übrigen Gebühren komplett bezahlt haben. Deshalb jetzt zwei Rechnungen und die zweite mit dem entsprechenden Hinweis unten.
- Daisymaus512
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Also mal ehrlich, es kommt - zumindest bei uns - nicht so oft vor, daß man 3 oder 4 Mandanten als Gesamtschuldner hat. Aber Eheleute zum Beispiel schon öfters und dann hat man ja auch eine Erhöhungsgebühr. Macht ihr euch dann auch immer so einen Kopf wegen der Abrechnung??????
Ich werde weiterhin dabei bleiben, daß man nur eine Rechnung und eine Rechnungsnummer ausstellt mit dem Vermerk wegen der Gesamtschuldnerhaftung.
Die Formulierung von Hartwig (Hinweis: Sie als Adressat dieser Rechnung haften als Gesamtschuldner für den gesamten Betrag aus dieser Rechnung. Eine anteilige Kürzung ist uns gegenüber nicht zulässig. Es steht Ihnen frei, von den übrigen Gesamtschuldnern Ausgleich zu verlangen.) find ich übrigens gut.
Ich werde weiterhin dabei bleiben, daß man nur eine Rechnung und eine Rechnungsnummer ausstellt mit dem Vermerk wegen der Gesamtschuldnerhaftung.
Die Formulierung von Hartwig (Hinweis: Sie als Adressat dieser Rechnung haften als Gesamtschuldner für den gesamten Betrag aus dieser Rechnung. Eine anteilige Kürzung ist uns gegenüber nicht zulässig. Es steht Ihnen frei, von den übrigen Gesamtschuldnern Ausgleich zu verlangen.) find ich übrigens gut.
@Daisymaus512: Oh in meiner alten Kanzlei hatten wir Prozesse mit über vierzig Mandanten und vier bis zehn Gegner. Leider (oder zum Glück?) bin ich nicht mehr da gewesen, als die Rechnungen geschrieben werden sollten. Da wäre es schon ein Spaß gewesen, alle Rechnungsadressaten auf einer Rechnung unterzubringen.
Kleiner Tipp: Wenn der Chef mit Prospekthaftungsklagen anfängt, wird es Zeit nich nach nem anderen Chef umzuschauen. Da hast Du oft so Monster-Prozesse. Denk mal an den Telekom-Prozess mit über (weißnichtwieviel-)tausend Klägern
Im Ergebnis habe ich ja auch fast die gleiche Lösung wie Du, nur dass ich die Erhöhungsgebühr gesondert in Rechnung stelle.
Kleiner Tipp: Wenn der Chef mit Prospekthaftungsklagen anfängt, wird es Zeit nich nach nem anderen Chef umzuschauen. Da hast Du oft so Monster-Prozesse. Denk mal an den Telekom-Prozess mit über (weißnichtwieviel-)tausend Klägern
Im Ergebnis habe ich ja auch fast die gleiche Lösung wie Du, nur dass ich die Erhöhungsgebühr gesondert in Rechnung stelle.
- Daisymaus512
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Naja gut, geb ja zu, wir sind ne kleine Kanzlei ...
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]
[size=150][color=#0040FF]Glück ist ein kleiner Stern, der mitten in den Tag fällt.[/color] [/size]
[size=59]Ruth W. Lingenfelser[/size]
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@Daisymaus512: War nicht böse oder hochnäsig gemeint. Mein Ex-Chef war auch nur ne Ein-Mann-Kanzlei. Der hat mich übrigens gefeuert, weil er meinte, dass ich zu viel verdiene. Das Problem bei ihm war, dass er immer nur so große Sachen gemacht hat, dadurch seine Kapazitäten immer sehr auf diese wenigen Fälle beschränkt hat und nicht mal nen kleinen Fall übernehmen konnte, der zwischendurch mal für Freude beim Blick aufs Konto führte.
Böse bin ich ihm nicht mehr.
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- Daisymaus512
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@Hartwig: Hab ich doch gar nicht böse oder hochnäsig aufgefaßt!
So, und nu? simmer immer noch nicht weiter!? Gibt es denn hier keinen Steuerheini????
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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@Smilie: scheinbar nicht. Aber Curry hat auf mich einen kompetenten Eindruck gemacht.