Hi, habe einen Mahnbescheid beantragt beim AG Hamburg. Dieses teilte mit, daß AG unbekannt verzogen sei. EMA-Auskunft ergab, daß AG nach Österreich verzogen ist.
Muß ich dann jetzt den Antrag auf Neuzustellung zum AG Hamburg schicken und die leiten weiter? Habe noch nie was mit MB + ZV im Ausland zu tun gehabt.
Schon mal schönen Dank für die Antworten
Antrag auf Neuzustellung
So was hatten wir schon, schua mal hier:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=13433&highlight=
LG
Steffi
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=13433&highlight=
LG
Steffi
Schau mal in § 703 ZPO. Ich hab nur diesen Merksatz gefunden:
Wenn der Sch seinen Sitz im Ausland hat, ist nach § 703 d Abs. 2 ZPO das AG zuständig, das für das streitige Verfahren zuständig sein würde, wenn die AG sachlich unbeschränkt zuständig wären.
Heißt wohl das AG des Sitzes des Gläubigers. Schau lieber nochmal nach.
Lg
Steffi
Wenn der Sch seinen Sitz im Ausland hat, ist nach § 703 d Abs. 2 ZPO das AG zuständig, das für das streitige Verfahren zuständig sein würde, wenn die AG sachlich unbeschränkt zuständig wären.
Heißt wohl das AG des Sitzes des Gläubigers. Schau lieber nochmal nach.
Lg
Steffi