alter Mahnbescheid

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Gast

#21

10.01.2008, 16:54

Weil trotzdem Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt wurden. eV, ZV, Pfändungsauftrag u.a.

Oder ist das dann falsch wenn ich das buche?
Janin

#22

10.01.2008, 16:56

also wenn ihr trotzdem die zv betreibt, müssen ja kosten für den vb angefallen sein. ihr könnt ja nicht einfach ohne titel die zv betreiben.
Gast

#23

10.01.2008, 16:57

Sind das Kosten die bei jedem VB gleich anfallen oder bei jedem anders? Weil in der Akte kein VB drin ist wo ich die Festgesetzen Kosten entnehmen könnte! :(
Janin

#24

10.01.2008, 16:59

du musst die kosten für den vb entsprechend ausrechnen. mache jetzt auch feierabend. sonst hätte ich dir das ausgerechnet.

schaue mal in ne kostenrechnung vom zuständigen ag nach. dort ist der streitwert aufgeführt und nach diesem berechnest du dann die gebühren für den vb.
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