Hallo, habe hier eine Sache auf dem Tisch, bei der ich mir nicht sicher bin wegen der Zuständigkeit. Vielleicht hatte jemand von Euch die Konstallation ja schonmal:
Schuldner sitzt in Spanien (auf Malle) und ist Geschäftsführer einer Firma hier in Deutschland. Die Geschäftsführerbezüge möchte ich nun pfänden. Gehe ich gem. § 23 ZPO zu dem Amtsgericht, wo der Drittschuldner sitzt, denn hier ist ja die Forderung die ich pfänden will oder schießt hier eine EG-Bestimmung quer?
Schuldner in Spanien, Drittschuldner in Deutschland
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 515
- Registriert: 26.02.2008, 08:45
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: WinMacs
- Wohnort: Ronneburg
- Kontaktdaten:
Bei der Zwangsvollstreckung schießt noch keine EG-Verordnung quer das ist immer noch Ländersache! Also PfÜB in Deutschland beantragen und auch vollstrecken geht