Schuldner in Spanien, Drittschuldner in Deutschland

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Manuela1
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#1

10.04.2013, 11:35

Hallo, habe hier eine Sache auf dem Tisch, bei der ich mir nicht sicher bin wegen der Zuständigkeit. Vielleicht hatte jemand von Euch die Konstallation ja schonmal:
Schuldner sitzt in Spanien (auf Malle) und ist Geschäftsführer einer Firma hier in Deutschland. Die Geschäftsführerbezüge möchte ich nun pfänden. Gehe ich gem. § 23 ZPO zu dem Amtsgericht, wo der Drittschuldner sitzt, denn hier ist ja die Forderung die ich pfänden will oder schießt hier eine EG-Bestimmung quer?
Ernie

#2

13.04.2013, 14:55

Ich würde über 23 ZPO gehen!
cosmicmoon
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#3

15.04.2013, 18:31

:-) Bei der Zwangsvollstreckung schießt noch keine EG-Verordnung quer :-) das ist immer noch Ländersache! Also PfÜB in Deutschland beantragen und auch vollstrecken geht ;-)
Manuela1
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#4

19.04.2013, 12:55

Danke, hab ich gemacht. Jetzt schauen wir mal was dabei rauskommt ...
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