Schulnder nach Österreich verzogen

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Dresden-Girl

#1

26.01.2012, 10:30

Hallo alle zusammen,

ich habe mal eine Frage bzw. ich bräuchte eine Anregung. Mein Schuldner ist nach Österreich verzogen, mehr weiß ich nicht. Ich habe einen dt. VB aus dem Jahr 2006. Hat jemand vielleicht eine Idee wie ich an die Adresse kommen kann bzw. was ich machen muss.

Vielen Dank schon mal.

LG Dresden-Girl
Randfichte72
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#2

26.01.2012, 14:33

Zuständiges Bezirksgericht herausfinden, Titel muss noch umgeschrieben werden,
Europäischer Titel, gucke mal unter ZV mit Auslandbezug.
Ernie

#3

26.01.2012, 14:34

Dresden-Girl hat geschrieben:Mein Schuldner ist nach Österreich verzogen, mehr weiß ich nicht
Nicht mal einen winzigen Hinweis, wie z. B. Steiermark?
Dresden-Girl

#4

26.01.2012, 14:45

wenn ich schon ein Bezirkgericht wüsste, wäre ich auch schon weiter, ich habe nur den Hinweis aus der Abmeldebescheinigung verzogen nach "Österreich" und ich möchte ungern die Forderung aufgeben ... :-(
Randfichte72
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#5

26.01.2012, 16:08

Ich würde ein beliebiges Bezirksgericht anschreiben oder anrufen, dort fragen, wie man an die Adresse des Schuldners gelangt. In Österreich ist das nämlich unproblematischer. Einen Versuch wäre es wert. Irgendwo musst Du ja ansetzen.
Tigra
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#6

26.01.2012, 16:26

bei supercheck machen die auch die adressermittlung in österreich - ist auch nicht so teuer
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Dresden-Girl

#7

27.01.2012, 15:24

muss man sich dauerhaft bei Supercheck anmelden oder geht das auch einmalig, ohne Anmeldungsgebühr?
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Soenny
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#8

27.01.2012, 15:45

Hallo :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

und den Hinweis des Moderatorenteams:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=12&t=52549" target="blank

Das Berufsfeld ist nach intensiver Überlegung des Forenteams eine Pflichtangabe. Bitte fülle es daher aus.

Sollten nach Aufforderung zur Profilergänzung trotz weiterhin fehlender Angaben im Profil Antworten auf die Ausgangsfrage gegeben werden, müssen wir uns vorbehalten, diese bei Kenntnis ohne weiteren Kommentar zu löschen.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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ina85
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#9

27.01.2012, 21:38

hallo,
bei supercheck muss man sich soweit ich weiß auf der Internetseite anmelden.

Bei RA-Micro kann man es mit den Jurasoft-Daten direkt über die Adressermittlung machen (Die arbeiten oder gehören zusammen).
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ina85
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#10

27.01.2012, 21:39

hallo,
bei supercheck muss man sich soweit ich weiß auf der Internetseite anmelden.

Bei RA-Micro kann man es mit den Jurasoft-Daten direkt über die Adressermittlung machen (Die arbeiten oder gehören zusammen).
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