Huhu ihr lieben
ich hab mal wieder ne Frage.
und zwar wir haben das Gericht angeschrieben (Antrag auf Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung § 80 VI VwGO) und jetzt soll ich gegenüber den Mandanten abrechnen.
Ich würde eine 1,3 2400 VV RVG abrechnen + Umsatz und Mwst. ist das richtig?
Dann noch eine Frage was für einen Gegenstandswert nehme ich?
Vielen Dank
Antrag auf Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung § 80
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