Hallo,
ich stehe mal wieder auf dem Schlauch.
Wir haben in der I. Instanz verloren. Haben Berufung eingelegt und nun in der II. Instanz gewonnen. Die Kosten aus der I. Instanz wurden dann aufgeteilt (Beklagte 2/3 und wir 1/3). Muss ich jetzt zwei Kostenfestzungsanträge machen? An welches Gericht, eigentlich das Amtsgericht, oder?
Danke..
Kostenfestsetzungsantrag
- LuzZi
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KfA immer ans Gericht der II. Instanz. Kannst beide Instanzen in einem KfA angeben, mach ich auch meist.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- petzilein
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Ja du machst 2 KFA und zwar immer an das erstinstanzliche Gericht. Der KFA für die erste Instanz nach 106 und den für die zweite Instanz nach 104
Liebe Grüße von der Petz
Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
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luzzi meinte auch I. Instanz! Ganz sicher
wie ist die Kostenentscheidung für die II. Instanz? trägt die Kosten der Gegner voll?
Ich mache grundsätzlich immer nur einen KFA.
wie ist die Kostenentscheidung für die II. Instanz? trägt die Kosten der Gegner voll?
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- LuzZi
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Ja, meinte ich auch Ist mir gar nicht aufgefallen, dass ich II. Instanz geschrieben hatte oO
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- petzilein
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Also ich finde es einfacher und übersichtlicher 2 zu machen. Den einen nach 106 wg. Quotelung und den anderen nach 104.
Meine Meinung
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Liebe Grüße von der Petz
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