Hallo,
wenn man bei einem Antrag auf Vollstreckungsbescheid versehentlich angekreuzt hat dass man zwei Ausfertigungen haben möchte, weil man diese von einem GVZ zustellen lassen möchte, aber man das eigentlich vom Gericht aus machen lassen wollte, kann man das irgendwie wieder rückgängig machen? also vllt. die zweite Ausfertigung mit der Bitte um Zustellung vom Gericht aus wieder zurückschicken?
Danke schon mal im Voraus!
VB Zustellung
- misspinky1984
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Ich denke nicht, dass das möglich ist. Ihr habt es ja - wenn auch versehentlich - beantragt. Meines Erachtens müsstet ihr jetzt einen GVZ mit der Zustellung beauftragen.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
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Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Ganz einfach: Schnell anrufen beim MahnG in der Hoffnung, dass die Sache noch nicht durch ist und fragen, ob die das zwanglos ändern können. Ob die sich wegen der Massen auf so etwas einlassen, wird man dann erfahren. Ansonsten sehe ich auch keine andere Chance mehr als in in den Vorbeiträgen beschrieben.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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ah ok hat jemand vllt zufällig dann ein muster wie ich das dem GVZ am Besten schicke?
- misspinky1984
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Da bedarf es keinem großen Muster:
Du schreibst einfach an den GVZ oder an die Verteilerstelle für GVZ-Aufträge
wird gebeten/beantragt, das beigefügte Schriftstück zuzustellen.
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- sunshine24
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Am besten zustellen lassen und gleichzeitig einen ZV-Auftrag machen
Wir lassen uns immer beide Ausfertigungen zukommen und handhaben das wie vorher geschrieben.
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Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- Pepsi
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das ist auch eine gute Idee, aber da der GV den Schuldner sowieso vorher anschreibt, bringt einem das auch keinen wirklichen Vorteil, außer die Zeit zwischen Zustellung und GV Auftrag
Das ist absoluter Schwachsinn in meinen Augen.Pepsi hat geschrieben:das ist auch eine gute Idee, aber da der GV den Schuldner sowieso vorher anschreibt, bringt einem das auch keinen wirklichen Vorteil, außer die Zeit zwischen Zustellung und GV Auftrag
Warum sollte der GV den Schulder im übrigen vorher anschreiben?