VB Zustellung

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Azubienchen
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#1

16.06.2011, 15:19

Hallo,

wenn man bei einem Antrag auf Vollstreckungsbescheid versehentlich angekreuzt hat dass man zwei Ausfertigungen haben möchte, weil man diese von einem GVZ zustellen lassen möchte, aber man das eigentlich vom Gericht aus machen lassen wollte, kann man das irgendwie wieder rückgängig machen? also vllt. die zweite Ausfertigung mit der Bitte um Zustellung vom Gericht aus wieder zurückschicken?

Danke schon mal im Voraus!
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tweetyS
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#2

16.06.2011, 15:48

Und warum lasst Ihr sie nicht - wenn's jetzt nunmal so ist - vom GV zustellen? Wegen der Zustellungskosten?
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misspinky1984
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#3

16.06.2011, 15:50

Ich denke nicht, dass das möglich ist. Ihr habt es ja - wenn auch versehentlich - beantragt. Meines Erachtens müsstet ihr jetzt einen GVZ mit der Zustellung beauftragen.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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NORTHERN DINO
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#4

16.06.2011, 16:38

Ganz einfach: Schnell anrufen beim MahnG in der Hoffnung, dass die Sache noch nicht durch ist und fragen, ob die das zwanglos ändern können. Ob die sich wegen der Massen auf so etwas einlassen, wird man dann erfahren. Ansonsten sehe ich auch keine andere Chance mehr als in in den Vorbeiträgen beschrieben.
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Azubienchen
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#5

16.06.2011, 19:12

ah ok hat jemand vllt zufällig dann ein muster wie ich das dem GVZ am Besten schicke?

:thx
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misspinky1984
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#6

16.06.2011, 19:21

Da bedarf es keinem großen Muster:

Du schreibst einfach an den GVZ oder an die Verteilerstelle für GVZ-Aufträge

wird gebeten/beantragt, das beigefügte Schriftstück zuzustellen.
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#7

16.06.2011, 19:55

Am besten zustellen lassen und gleichzeitig einen ZV-Auftrag machen :wink:
Wir lassen uns immer beide Ausfertigungen zukommen und handhaben das wie vorher geschrieben.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Pepsi
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#8

18.06.2011, 09:33

das ist auch eine gute Idee, aber da der GV den Schuldner sowieso vorher anschreibt, bringt einem das auch keinen wirklichen Vorteil, außer die Zeit zwischen Zustellung und GV Auftrag
Jupp03/11

#9

18.06.2011, 12:45

Pepsi hat geschrieben:das ist auch eine gute Idee, aber da der GV den Schuldner sowieso vorher anschreibt, bringt einem das auch keinen wirklichen Vorteil, außer die Zeit zwischen Zustellung und GV Auftrag
Das ist absoluter Schwachsinn in meinen Augen.

Warum sollte der GV den Schulder im übrigen vorher anschreiben?
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Pepsi
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#10

18.06.2011, 12:56

weil die das hier bei uns immer so machen
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