Wir haben für unsere Mandantin Zeugenkosten verauslagt.
Im Termin wurde ein Vergleich geschlossen. Ich muss also ja nur die GK festsetzen lassen.
Jetzt meine Frage: Kann ich die Zeugenauslagen auch irgendwie festsetzen lassen?
Danke für eure Hilfe!
Kostenfestsetzung und Zeugenauslagen
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Die Auslagen eines Zeugen werden von der so gen. Zeugengebühren-Anweisungsstelle abgerechnet und aus der LK unbar erstattet. Es muss dort also ein Antrag gestellt werden.
Wenn Du jedoch den Vorschuss für Zeugengebühren meinst: Dieser zählt zu den Gerichtskosten, wird in der Gerichtskostenrechnung mit abgerechnet und Du kannst den Zeugengebühren-Vorschuss wie einen "normalen Kostenvorschuss" festsetzen lassen, wenn ein Anspruch besteht. Genau deshalb ist wichtig, dass der Zeuge seine Kosten geltend macht.
Wenn Du jedoch den Vorschuss für Zeugengebühren meinst: Dieser zählt zu den Gerichtskosten, wird in der Gerichtskostenrechnung mit abgerechnet und Du kannst den Zeugengebühren-Vorschuss wie einen "normalen Kostenvorschuss" festsetzen lassen, wenn ein Anspruch besteht. Genau deshalb ist wichtig, dass der Zeuge seine Kosten geltend macht.
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Gezahlte Zeugengebühren gehören zu den Gerichtskosten, werden in die Gerichtskostenrechnung aufgenommen und im Falle des Antrags auf Gerichtskostenausgleichung auch mit berücksichtigt.
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vorliegend handelt es sich um Gerichtskosten und nicht um Kosten nach JVEG
für beides gibt es aber keine Frist
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- Adora Belle
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Die Mandantin war entweder Zeugin oder Partei. Für die Parteikosten gilt die Frist nicht, sondern es werden nur die Vorschriften des JVEG zur Höhe entsprechend angewendet.
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Für die Entschädung als Zeuge stellen die 3 Monate eine Ausschlussfrist dar.
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