Wir (Anwaltsbüro) sollen für die Mandantin
a) eine Inventarfrist setzen lassen und
b) eine Anfechtungserklärung gem. § 2081 BGB gegenüber dem Nachlassgericht
machen. In der KostO § 112 und § 114 stehen schon mal die Vorschriften für den Streitwert. Ich nehme hier 50.000,00 EUR. Mache ich zwei Rechnungen über jeweils 50.000,00 EUR oder nur eine mit 50.000,00 EUR oder addiere ich den Streitwert, so dass ich auf 100.000,00 EUR komme?
Stehe ein wenig auf dem Schlauch, da ich Erbschaftssachen zu selten mache.
Danke schon mal für Eure Hilfe!
Liebe Grüße
Bianca
Erbschaftsache
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Was ist denn eine Inventarfrist? Sorry falls es eine blöde Frage ist
Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
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Und eine Erbschaftssache wird eigentlich nicht nach KostO abgerechnet sondern nach RVG, verstehe deine Frage nicht ganz
Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
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dass ich das nach rvg abrechnen muss, ist klar. in der kosto steht nur was zum gegenstandswert.
was mir jetzt nicht klar ist: sind das zwei verschiedene angelegenheiten oder nur eine gesamte? kann ich die streitwerte addieren oder muss ich alles getrennt behandeln?
fragen über fragen ...
bianca
was mir jetzt nicht klar ist: sind das zwei verschiedene angelegenheiten oder nur eine gesamte? kann ich die streitwerte addieren oder muss ich alles getrennt behandeln?
fragen über fragen ...
bianca
Also erstmal : Wenn du nach RVG abrechnest, darfst du dich nicht nach der KostO orientieren. Dies sind zwei verschiedene Angelegenheiten.
Und die Sachen darfst du nicht addieren, sondern lediglich getrennt abrechnen, ob hier dann etwas angerechnet wird, macht RAMICRO selbst
Und die Sachen darfst du nicht addieren, sondern lediglich getrennt abrechnen, ob hier dann etwas angerechnet wird, macht RAMICRO selbst