Ermittlung Schuldneradresse

In diesen Bereich gehören alle sonstigen Fragen zu Computer / EDV, die nicht in einen der software-spezifischen Bereiche passen.
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Hello

#1

23.08.2007, 20:17

Wir ein Aufforderungsschreiben an den Schuldner geschickt. Dieses kam zurück, weil der Schuldner unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln ist.
Eine Anschriftenprüfung hat das gleiche ergeben.

Die EMA ergab aber, dass der Schuldner noch gemeldet wie angegeben ist.

Gibt es noch andere Möglichkeiten, Anschrift zu ermitteln?
Bankverbindung, Krankenkasse etc. haben wir nicht.
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Lucilla
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#2

23.08.2007, 20:26

Vielleicht wohnt der Schuldner ja tatsächlich noch dort, nur der Briefträger konnte den Brief nicht zustellen, weil z.B.: kein Namensschild am Briefkasten war...

Vllt. kann da mal wer (wenn es nicht zu weit weg ist) hinfahren und nachsehen. Evtl. bei Nachbarn fragen.

Ansonsten kennt ihr auch keine Arbeitsgeberadresse, oder?
Ich weiche nicht zurück, ich nehme Anlauf...
Luisa123456
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#3

23.08.2007, 20:36

Ich würde einen Antrag auf Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens beim Ordnungsamt der Stadt stellen. Hat mich schon oft weitergebracht.
Wer stets in den Spuren anderer tritt kann nicht überholen!
StineP

#4

23.08.2007, 21:13

meistens hat man da ja nix von....
Hello

#5

23.08.2007, 22:08

Ansonsten kennt ihr auch keine Arbeitsgeberadresse, oder?
Ne, die haben wir nicht.
Ich würde einen Antrag auf Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens beim Ordnungsamt der Stadt stellen. Hat mich schon oft weitergebracht.
Von so eiem Antrag hab ich noch nie gehört. Bekommt man dadurch dann die Anschrift und kann man dafür Gebühren berechnen?
StineP

#6

24.08.2007, 08:00

Weder noch - dem Schuldner werden ggf. Sozialleistungen gekürzt... aber was nützt euch das.....
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Pepsi
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#7

24.08.2007, 09:00

das ist dafür da, dass die evtl. herausfinden, ob er tatsächlich noch dort wohnt oder nicht und ggf finden sie auch manchmal ne neue adresse raus, die euch dann mitgeteilt wird, außerdem ist das der einzige weg gegen jemanden der gegen das meldegesetz verstößt vorzugehen..
Hello

#8

24.08.2007, 14:46

:thx für die Info. Man lernt immer wieder dazu.
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