Fristen

In diesen Bereich gehören alle sonstigen Fragen zu Computer / EDV, die nicht in einen der software-spezifischen Bereiche passen.
Lillymaus
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#1

28.07.2007, 14:30

Hallo an alle!

Wenn Ihr einen Bescheid bekommt ohne EB oder PZU, also nur mit normaler Post, welches Datum wird dann genommen, um die Frist für das Rechtsmittel zu notieren?

a) Datum des Bescheides

b) Datum des Einganges im Büro


Dies löste zuletzt eine Diskussion im Büro aus: Denn in der Rechtsmittelbelehrung stand: .....einen Monat seit Bekanntgabe des Bescheides..... und: ...bei Zustellung mit EB oder PZU einen Monat ab Zustellung



Danke


albundy
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Bluerabbit
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#2

28.07.2007, 14:38

Also bei uns werden die Bescheide IMMER mit EB zugestellt.

Also ich hatte noch keinen Bescheid o.ä. ohne EB.
Liebe Grüße
Christiane

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schneeflocke
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#3

28.07.2007, 14:44

In dem Moment, wo ich/der RA Kenntnis von etwas haben, fängt die Frist an zu laufen.

Anders kann es ja nicht sein.

Geht uns etwas mit EB zu, nehme ich dann diesen Tag zur Berechnung der Frist.

Wird in der Verhandlung selbst vor Ort bei Gericht z.B. gesagt: 14 Tage Zeit, um den geschlossenen Vergleich zu widerrufen..... kommt Chef vom Gericht, sagt mir das und ich notiere die Frist entsprechend, damit ich dann bei Gericht anrufen kann, um zu fragen, ob die Gegenseite den Vergleich widerrufen hat.
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lanice
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#4

28.07.2007, 14:51

ich stimme schneeflocke zu. die Frist beginnt zu laufen, wenn ich oder RA Kenntnis davon haben.
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Curry
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#5

28.07.2007, 15:26

Hatten wir hier nicht auch mal eine Diskussion darüber, dass die Fristen schon früher beginnen können? Irgendwie war doch da mal was.
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schneeflocke
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#6

28.07.2007, 15:37

Ja, irgendwas war da mal mit Fristen, kann mich leider nicht genau mehr erinnern.

Du meinst Curry, Fristen laufen bereits, obwohl niemand davon Kenntnis hat?

Ich meine jetzt nicht solche Fälle, wo nicht richtig zugestellt werden kann, wo man eine Mitteilungen/Bescheide als Privatperson nicht lesen konnte, weil man 3 Monate im Ausland war oder ähnliches....

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#7

28.07.2007, 15:39

Ab Eingangsstempel der Kanzlei ! Ganz klar
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#8

28.07.2007, 15:59

Eigentlich beginnen Fristen dann zu laufen, wenn der RA von dem Schreiben Kenntnis genommen hat. (Das muss nicht zwingend der Tag sein mit dem Eingangsstempel!)

Ich kann mich aber wage daran erinnern, dass wir hier mal ein Thema hatten, da ging es darum, dass die Frist irgendwie schon eher angefangen hat. War das nicht irgendwie beim Sozialgericht oder so? Ich finde es aber auch nicht mehr wieder.
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#9

28.07.2007, 16:01

Ich glaube, es war dieser Thread.
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#10

28.07.2007, 16:02

Nee, jetzt hab ich´s gefunden, das war hier!
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