Ct.-Betrag eingegangen, wie buchen?

In diesen Bereich gehören alle sonstigen Fragen zu Computer / EDV, die nicht in einen der software-spezifischen Bereiche passen.
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anwaltsliebling
Kennt alle Akten auswendig
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#1

12.07.2007, 15:12

Hallo,

wir haben einen Zahlungseingang (stolze 56 Cent), der eine abgelegte Akte betrifft. Bei dem Betrag handelt es sich um die ausgezahlte Quote aus einem Insolvenzverfahren. Wie gesagt, die Akte ist abgerechnet und auch schon abgelegt. Mit einer etwaigen Quote hat keiner mehr gerechnet. Was mach ich jetzt mit diesem stattlichen Geldeingang? Muss ja irgendwo verbucht werden. Akte reaktivieren und den Betrag dann auf die Akte als Honorar buchen? Fremdgeld und dann an Mdt. auskehren wäre wohl albern. Wie macht ihr das in solchen Fällen?
Grüßle
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Curry
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#2

12.07.2007, 15:15

Das ist ja witzig. Na, dem Mdt. per Brief mitteilen, dass Geldeingang da ist, ist wohl Unsinn, da ist ja die Briefmarke bald teurer. Hast du eine Bankverbindung, dann überweis es doch einfach dem Mandanten und ruf ihn vielleicht noch mal kurz an.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Darkeyes
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#3

12.07.2007, 15:23

des ist ja mal ulkig :P
Du solltest das Geld auf jedenfall die akte Buchen!! (Denn soweit ich das weiß, musst Du das sogar, weiß aber nicht genau warum)
Kannst ja nicht einfach das Geld so weiterleiten...

So würd ichs tun:
Akte reaktivieren, einbuchen (als FG), Mdt. anrufen und ihm weiterleiten... Fertig :klugscheiss
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Alie
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#4

12.07.2007, 15:23

Und wenn das alles zu viel Aufwand ist, dann reaktivier doch einfach die Akte und buch das auf Kostenzinsen. Da brauchste wenigstens keinen Beleg für. Ist zwar nicht ganz richtig, aber ist immer ne ganz gute Notlösung bei solchen Superbeträgen.
Lucie
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#5

12.07.2007, 15:27

Hey, das kenn ich. Solche Beträge bekomme ich immer Anfang des Jahres massenweise überwiesen. Jah, Akte reaktivieren, einbuchen usw. ;)
PROBLEM ist nur ein unschönes Wort für HERAUSFORDERUNG
epicrates_c

#6

12.07.2007, 17:28

Ab der neuen Version, brauchst du die Akte nicht reaktivieren um dort drauf zu buchen, dass funktioniert auch so ab der Version 1.60/2007. Probier mal, mach hier die Buchhaltung
Gast

#7

12.07.2007, 17:49

Hoffentlich habt ihr diesen gigantischen Geldbetrag auf das Anderkonto überwiesen.

Würde den Mandanten anrufen und fragen .... machen wir hier zumindest. Die Überweisungskosten sind wesentlich höher, als der Betrag den er gerade bekommt. Viele Mandanten verzichten darauf und "spenden" diese Beträge für die "Kaffeekasse"
Lucie
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#8

13.07.2007, 08:28

Ab der neuen Version, brauchst du die Akte nicht reaktivieren um dort drauf zu buchen, dass funktioniert auch so ab der Version 1.60/2007. Probier mal, mach hier die Buchhaltung
Toll, jetzt kann ich auf weggelegte Akten auch noch buchen!!! Find ich gar nicht lustig. Auf Akten, die nicht mehr im Bestand sind, sollte man nicht buchen können/dürfen wg. Fremdgeldbeständen etc. Dann vergisst man das ganz ganz schnell.
PROBLEM ist nur ein unschönes Wort für HERAUSFORDERUNG
epicrates_c

#9

13.07.2007, 09:03

Toll, jetzt kann ich auf weggelegte Akten auch noch buchen!!! Find ich gar nicht lustig. Auf Akten, die nicht mehr im Bestand sind, sollte man nicht buchen können/dürfen wg. Fremdgeldbeständen etc. Dann vergisst man das ganz ganz schnell.
Ich finde es klasse, außerdem kommt ja eine Meldung, dass die Akte abgelegt ist, sodass man sich drauf einstellen kann und dann bleibt es dir überlassen, ob du die Akte reaktivierst. Ich finde, dass RA-MICRO hier war richtig klasse gemacht hat.
Gast

#10

13.07.2007, 09:20

Überlege erst einmal, ob sich der Aufwand wirklich lohnt ... :) Für solche Fälle gibt es zunächst das Zwischenkonto 1300. Ansonsten kann dieser BEtrag auch als Geldeingang (ohne Reaktivieren der Akte) gebucht werden.

Ansonsten gibt es auch die Regel, dass solche Kleinstbeträge nicht erstattungsfähig sein müssen .... Demzufolge Auslagen ???
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