Frage zu Gesellschafterlisten f. d. Handelregister

In diesen Bereich gehören alle sonstigen Fragen zu Computer / EDV, die nicht in einen der software-spezifischen Bereiche passen.
Ruffneck

#11

04.06.2007, 13:43

Hallo,
find ich super, dass Ihr so zahlreich reagiert.

Zusammenfassend kann man also sagen:
Diese Gesellschafterlisten müssen NICHT signiert werden !

Kurze Frage aber noch: Ist das egal ob das eingescannte Dokumente sind, die unterschrieben worden sind (= einfache Signatur) oder ob es einfach eine Excel-Tabelle ist, die gar keine Unterschrift hat, weil es direkt eingetippt wurde (=ohne Signatur)?

Daaaaaaaaaanke :)
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#12

04.06.2007, 13:58

Mit Unterschrift!

Denn § 40 Abs. 1 GmbHG sagt dazu:

(1) Die Geschäftsführer haben nach jeder Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung unverzüglich eine von ihnen unterschriebene Liste der Gesellschafter, aus welcher Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort der letzteren sowie ihre Stammeinlagen zu entnehmen sind, zum Handelsregister einzureichen.

Es sollten auch wirklich die Geschäftsführer unterschreiben - in vertretungsberechtigter Zahl! Nicht etwa GF mit Prokurist oder so - auch wenn diese gemeinsam vertreten dürfen -, denn sonst ist der GF nicht seiner Pflicht nach dem Gesetz nachgekommen...
Ruffneck

#13

04.06.2007, 16:09

cool... das hab ich auch mal in der BS gelernt... aber als ITSK lernt man sowas nur am Rande ;)

Also in Excel tippen, aber dann auch ausdrucken und unterschreiben lassen. Dann einscannen und ohne qualifizierte Signatur abschicken.

Super :)
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#14

04.06.2007, 17:05

also mein Gericht wollte die signiert..
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Lena
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#15

04.06.2007, 17:15

Mit welcher genauen Begründung denn???
Liebe Grüße
Lena

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#16

04.06.2007, 17:22

gar keine.. ich soll die GS Liste mit Signatur einreichen.. fertig
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#17

04.06.2007, 17:34

Sry... aber auch wenn mir ein REchtspfleger sowas schreibt, dann frag ich nach: Wieso? Ich mach mir net unnötig Arbeit...

Okay, mag halt wirklich an der Menge liegen...
Wir kriegen z.B. auch die Zustimmungen der IHK mittlerweile per Mail (als PDF Dokument) rein. Hab mit den Rechtspflegern abgesprochen, dass ich die PDF's einfach per EGVp an sie sende - und es funktioniert. Ohne Beglaubigung, ohne Signatur...

Ich würd nicht einfach alles beglaubigen und signieren... Wenn muss der Rechtspfleger dir ja auch sagen können, wieso er die haben will (also aufgrund welchen §§§)...
Grad bei den Gesellschafterlisten... Nach dem Gesetz sind die Geschäftsführer verpflichtet die beim HR einzureichen. Den EGVP Client gibts kostenlos zum downloaden und die Firmen können solche Sachen (gilt auch für Jahresabschlüse/Bilanzen u.ä.) selber einreichen...
Liebe Grüße
Lena

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#18

04.06.2007, 17:47

aber ob ich das nun schicke oder die.. is das nicht egal..

sorry, aber ich habe nicht die Intimkenntnisse um mit denen diskutieren zu können..

aber ich frage mich auch, warum sollte ich die "signieren", wenn ich sie nicht begl. muss.. was macht die Signatur dann für einen Sinn?!
Ruffneck

#19

11.06.2007, 09:34

Pepsi hat geschrieben:aber ob ich das nun schicke oder die.. is das nicht egal..

sorry, aber ich habe nicht die Intimkenntnisse um mit denen diskutieren zu können..

aber ich frage mich auch, warum sollte ich die "signieren", wenn ich sie nicht begl. muss.. was macht die Signatur dann für einen Sinn?!
Moin,

die Signatur ist "nur" dafür da, sicherzustellen, dass das Dokument nicht nachträglich verändert oder ausgetauscht wurde. (Und das es auch wirklich von dem Absender kommt, der die Nachricht schickt.)

Gruss
Ruffneck

#20

11.06.2007, 09:37

Lena hat geschrieben:Grad bei den Gesellschafterlisten... Nach dem Gesetz sind die Geschäftsführer verpflichtet die beim HR einzureichen. Den EGVP Client gibts kostenlos zum downloaden und die Firmen können solche Sachen (gilt auch für Jahresabschlüse/Bilanzen u.ä.) selber einreichen...
Also gilt für die Bilanzen auch das eben abgesprochene? *nervige Fragen stell*

Gruss Jens
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