Frage zu Gesellschafterlisten f. d. Handelregister

In diesen Bereich gehören alle sonstigen Fragen zu Computer / EDV, die nicht in einen der software-spezifischen Bereiche passen.
Ruffneck

#1

31.05.2007, 10:04

Hallo,

mich interessiert, ob jemand wirklich weiss!! (nicht nur glaubt *g*) wie die Gerichte die Gesellschafterlisten von Firmen annehmen.

Es geht darum, dass die Gesellschaften dem Gericht ja elektronisch über das EGVP diese Listen zuschicken müssen. Aber wie das ganze signiert werden muss, ist ziemlich unbekannt.

Die meisten Gerichte sagen "ach ja, gehen Sie doch zu einem Notar" obwohl das gar nicht nötig ist.

Kann mir da jemand zwei, drei Sätze zu sagen? Oder Links nennen?
Ist das von Gericht zu Gericht oder Bundesland zu Landkreis unterschiedlich?

Grüße
Jens
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Lena
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#2

31.05.2007, 11:15

Gesellschafterlisten müssen einfach nur elektronisch übermittelt werden. Es ist keine Beglaubigung/Signatur etc. der Liste nötig....

Die Firmen können sich die Software auch runterladen (gibts ja kostenlos), ne Karte und Lesegerät und und und anschaffen (weil mans halt zum verschicken braucht), und dann einfach ohne qualifizierte Signatur ans Gericht schicken. Den meisten FIrmen ist dies aber zu umständlich und zu kostenintensiv...

Daher sollte der Notar einfach ein Anschreiben machen: Anliegend überreiche ich im Auftrag der GmbH die Gesellschafterliste. Macht aus beidem (Anschreiben und Liste) eine XML-Datei und versendet die übers EGVP an das Gericht...
Liebe Grüße
Lena

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Gast

#3

31.05.2007, 13:13

@Lena
Du musst doch aber als Notar noch einmal beglaubigen, dass das Original (was Du in Papierform vorliegen hast) mit der übersandten
Bilddatei übereinstimmt und dann noch signieren. Oder mache ich das falsch???

LG
Mücke
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#4

31.05.2007, 13:52

Die Gesellschafterliste, die zum HR eingereicht wird, muss doch gar nicht beglaubigt werden (sonst könnten die Firmen die ja auch niemals selbst einreichen).
Oder verstehe ich das jetzt falsch? :omi
Viele Grüße

ich
Gast

#5

31.05.2007, 14:03

Es geht ja auch nur darum, dass der Notar bestätigt, das im das Original vorgelegen hat und dass das mit der Bilddatei übereinstimmt.
Gast

#6

31.05.2007, 14:04

Es ist ja keine Beglaubigung im Sinne einer Unterschriftsbeglaubigung!
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Lena
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#7

31.05.2007, 14:26

Die muss aber weder beglaubigt noch signiert werden!
Die musst du einfach nur einscannen und wegschicken... wie Wifey schon geschrieben hat, sonst könnten das die Firmen nicht selber machen...

Alles das was du normal ohne UBegl./Beurkundung ans Gericht geschickt hast (Gesellschafterliste, Liste der ÜBernehmer, Bilanz, Antrag des Notars, einfache Beschlüsse über GF-WEchsel) müssen weder beglaubigt noch signiert werden!
Liebe Grüße
Lena

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Gast

#8

31.05.2007, 14:29

Ich gehe lieber Sicher und beglaubige und signiere alles!
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Lena
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#9

31.05.2007, 15:55

Müsste aber normal nicht sein... Aber jeder wie er mag - wenn du Zeit zuviel hast... :wink:
Liebe Grüße
Lena

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#10

01.06.2007, 14:08

ich hab jetz erst vom Gericht ne Verfügung bekommen, ich soll die Liste signieren.. was die damit genau meinen, k.A. ich hab halt einfach die Liste eingescannt, sie der Anmeldung beigefügt und dann die ganze Anmeldung im EGVP signiert, abgeschickt, fertig..
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