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Verfasst: 11.06.2007, 10:15
von Lena
Die Jahresbilanzen (es sei denn bei einer Sachkapitalerhöhung/Umwandlung/Verschmelzung etc.) müssen nicht mehr zum elektr. HR eingereicht werden, sondern direkt zum elektr.Bundesanzeiger...

Verfasst: 11.06.2007, 10:19
von Lena
Sodele, jetzt noch mal ausführlich... Es kann sein, dass bestimmte Links nicht mehr funktionieren, weil die manchmal schnell dabei sind, die zu ändern... dann einfach mal nach den Begriffen auf der Seite des EBanz suchen oder danach googeln... :wink:

Also eigentlich sind die Jahresabschlüsse seit dem 1.1.07 nicht mehr den Amtsgerichten sondern dem Bundesanzeiger einzureichen. Auf eBundesanzeiger.de gibt es direkt oben rechts auch einen Hinweiszettel für die Gesellschaften zu der Änderung:
https://http://www.ebundesanzeiger.de/d ... zitaet.pdf

Darin steht auch ausdrücklich, dass dies auch für die Jahresabschlüsse 2006 gilt.

Das Portal des Bundesanzeiger über dass die Gesellschaften Veröffentlichungen vornehmen ist https://publikations-serviceplattform.de/ dort ist das ganze auch noch mal erklärt.

Verfasst: 11.06.2007, 13:36
von Revisor
Eine qualifizierte Signatur hinsichtlich der Gesellschafterliste gem. § 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG dürfte nicht erforderlich sein
Es reicht Schriftform aus (Wortlaut des § 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG), so dass gem. § 12 Abs. 2 HGB die Übermittlung einer elektronischen Aufzeichnung ohne Signatur genügt.

Verfasst: 11.06.2007, 14:35
von Pepsi
@Revisor: also einfach die Liste einscannen und hinschicken richtig?

Verfasst: 11.06.2007, 14:45
von Lena
Ja, wie schon mehrmals hier von mir auch geschrieben!

Eigentlich kann man sagen, dass alles das signiert werden muss, was der Notar auf dem Papier auch mit Unterschrift und Siegel versieht.
Die elektronische Signatur wird funktional mit der notariellen Unterschrift(sbeglaubigung) verglichen; ergo, keine Unterschrift des Notars, keine Signatur…

Verfasst: 11.06.2007, 14:47
von Pepsi
mpf und wie mach ich das der Rpfl. klar.. ich bin da immer so hilflos.. gibts da irgendne Vorschrift, wo das steht, was man signieren muss? ich mein eigentlich ists ja logisch.. wie soll ich was signieren, was mit dem Notar gar nichts zu tun hat.. und normalerweise wirds ja auch nur "unbeglaubigt" gesendet

Verfasst: 11.06.2007, 14:54
von Lena
Deswegen sagte ich ja:
Lena hat geschrieben:Mit welcher genauen Begründung denn???
Lena hat geschrieben:Ich würd nicht einfach alles beglaubigen und signieren... Wenn muss der Rechtspfleger dir ja auch sagen können, wieso er die haben will (also aufgrund welchen §§§)...
Wenn ein Rechtspfleger einen Antrag zurückweist oder ne Zwischenverfügung schickt, dann muss er ja auch begründen können, wieso er was bemängelt. Also fragen WARUM er die haben will, dann entsprechende §§ nachschlagen und dann können wir uns ne Argumentation gemeinsam überlegen...
Oder hau im direkt § 12 HGB um die Ohren wo bestimmt ist, in welcher Form die Dokumente einzureichen sind. elektronisch und was signiert einzureichen ist...

§ 12 II HGB:
"Dokumente sind elektronisch einzureichen.
Ist eine Urschrift oder eine einfache Abschrift einzureichen oder ist für das Dokument die Schriftform bestimmt, genügt die Übermittlung einer elektronischen Aufzeichnung; ist ein notariell beurkundetes Dokument oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift einzureichen, so ist ein mit einem einfachen elektronischen Zeugnis (§ 39a des Beurkundungsgesetzes) versehenes Dokument zu übermitteln."



Nicht einfach immer nur Blind machen was ein Rechtspfleger verlangt...

Verfasst: 12.06.2007, 12:45
von Pepsi
ne tu ich ja nicht, aber ich bin immer so unsicher.. ok dann werd ich mal mein bestes versuchen

Lena du weißt doch, Notarsachen versteh ich nicht gleich ;-)

Verfasst: 30.08.2007, 09:00
von T. A.
Wir haben gestern eine Verschmelzung beim HR angemeldet und die Bilanz mit der Anmeldung in einer Datei eingereicht. Dann hat X-Notar uns alles in schönem grün für OK angezeigt. Dann wollten wir noch die Bilanz solo als Anhang anfügen, worauf er uns wieder eine rote Zeile gebracht hat. So haben wir es nur mit der Bilanz in einer Datei zusammen mit der Anmeldung eingereicht und wir fragen uns jetzt, ob das reicht oder ob die Bilanz doch nochmal einzeln dabei muss. Könnt Ihr mir helfen?