Hallo zusammen,
habe mal eine auf das Programm RenoStar bezogene Frage.
Sachverhalt:
In dem vorliegenden Fall gibt es eine Restforderung über Rechtsberatungskosten in Höhe von EUR 36.454,86. Hier wurde am 3.4.13 eine ZV mit Antrag auf VA eingeleitet.
Daraufhin bat der Schuldner um einen Termin, in dem er über seine finanziellen Verhältnisse sprechen wollte. In dem Gespräch ging es um einen möglichen Vergleichsabschluss. Am 3.5.13 haben wir die ZV und Antrag auf Vermögensauskunft zurückgenommen. Daraufhin wurde dem Schuldner am 6.5.13 ein Entwurf einer Ratenzahlungsvereinbarung zugestellt, in dem vereinbart werden sollte, dass er 25.000,00 Euro ohne zuzügliche Zinsen zurückzahlen muss und die Forderung nach Zahlung aller Raten damit sämtliche Forderungen gegenüber dem Schuldner abgegolten sind. (4 x 1.000,00 und 1 x 21.000,00 Euro).
Der Schuldner wollte sich nach Änderung einzelner Punkte in der Vereinbarung melden und dann eine Ausfertigung unterschrieben an uns zurücksenden. Das ist leider nicht geschehen. Der Schuldner hat daraufhin auch nach mehrmaliger Aufforderung keine Ausfertigung unterschrieben an uns zurückgeschickt. Er hat dann aber am 20.6.2013 eine Rate in Höhe von EUR 1.000,00 gezahlt und seitdem meldet er sich nicht mehr.
Jetzt soll ich erneut einen ZV-Auftrag machen und in REnoStar das Forderungskonto aktualisieren.
Was mache ich denn mit der ursprünglichen Hauptforderung? Muss ich das ausbuchen oder neu anlegen?
RenoStar - Forderungskonto nach Vergleich aktualisieren
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ich würde auf die vorhandene Forderung die 1000 €, die er am 20.06.2013 gezahlt hat verbuchen, da es ja gar nicht zu der Vereinbarung über die Zahlung von den 25000 € gekommen ist. Oder verstehe ich da jetzt was falsch
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achso, dann erstellst du das Foko mit 25.000 € Forderung vom 6.05.2013 buchst die 1000 € Zahlung vom 20.06.2013 ohne Zinsen. Die alte Forderung nimmst du vorher raus und schon hast du die aktuellen Werte.
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allerdings frage ich mich gerade, was du an Vollsteckungsunterlagen beifügen sollst. Die nicht unterzeichnete Ratenzahlungsvereinbarung?
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könntest du schon, aber somit wäre der VB ja nicht vom Tisch und es wäre noch die Restforderung offen, und so sollte es ja eigentlich nicht sein. Oder Ihr händigt den VB dann an den Schuldner aus. Müsste eigentlich auch gehen.