Ich soll hier eine Klagebegründung beA-reif ausfertigen, in der unter anderem Zeugenbeweis durch WhatsApp-Sprachnachrichten angeboten wird. Kann mir jemand sagen, ob und wie das funktioniert?
Die Textnachrichten sind bereits im Schriftsatz enthalten und das Ganze hat jetzt schon 140 Seiten. Es wäre also schön, wenn ich die Sprachnachrichten per beA verschicken könnte und nicht auch noch in den Schriftsatz reinstricken muss oder funktioniert der Versand der WhatsApp-Sprachnachrichten - wenn überhaupt - nur auf einem gesonderten Datenträger?
Bin auf der Suche im www bislang nicht fündig geworden.
WhatsApp-Sprachnachrichten als Beweismittel beifügen?
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Also Sprachnachrichten direkt "einbinden" wäre mir neu und würde echt Vieles vereinfachen.
Es empfiehlt sich, dem Gericht die Sprachnachrichten auf einem externen Datenträger "anzubieten", sofern das Gericht Bedarf daran sieht.
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Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Ich bin inzwischen auf diesen Hinweis auf der beA-Support-Seite gestoßen. Danach können bis auf die dort genannten Ausnahmen (.exe, .com, .bat, .cmd, .Ink und .ini) wohl grundsätzlich alle Dateiformate per beA versandt werden:
https://handbuch.bea-brak.de/arbeiten-m ... -hochladen
Das Problem ist, dass das noch nicht heißt, dass auch alle Justizbehörden die Datei öffnen können. Bei den hier vom Mandanten übermittelten WhatsApp-Sprachnachrichten handelt es sich um Opus-Dateien. Das zuständige Gericht ist - um es mal vorsichtig auszudrücken - technisch schnell überfordert.
Falls sich hier im Forum also nicht noch ein Praktiker meldet, der schon mal eine Sprachnachricht erfolgreich per beA versandt hat, würde ich hier zähneknirschend den Weg über den gesonderten Datenträger gehen.
Zum Glück habe ich noch eine alte Möhre als Rechner, die über ein entsprechendes Laufwerk verfügt. Dann müsste ich notfalls nur noch eine CD/DVD finden.
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Das Problem ist, dass das noch nicht heißt, dass auch alle Justizbehörden die Datei öffnen können. Bei den hier vom Mandanten übermittelten WhatsApp-Sprachnachrichten handelt es sich um Opus-Dateien. Das zuständige Gericht ist - um es mal vorsichtig auszudrücken - technisch schnell überfordert.
Falls sich hier im Forum also nicht noch ein Praktiker meldet, der schon mal eine Sprachnachricht erfolgreich per beA versandt hat, würde ich hier zähneknirschend den Weg über den gesonderten Datenträger gehen.
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Pitt hat geschrieben: ↑26.07.2023, 12:01Ich bin inzwischen auf diesen Hinweis auf der beA-Support-Seite gestoßen. Danach können bis auf die dort genannten Ausnahmen (.exe, .com, .bat, .cmd, .Ink und .ini) wohl grundsätzlich alle Dateiformate per beA versandt werden:
https://handbuch.bea-brak.de/arbeiten-m ... -hochladen
Wäre schön, wenn du mal ein Feedback geben könntest, wie es ausgegangen ist.
Lässt sich bestimmt bei eBay / AMAZON findenPitt hat geschrieben: ↑26.07.2023, 12:01Fall sich hier im Forum also nicht noch ein Praktiker meldet, der schon mal eine Sprachnachricht erfolgreich per beA versandt hat, würde ich hier zähneknirschend den Weg über den gesonderten Datenträger gehen.
Zum Glück habe ich noch eine alte Möhre als Rechner, die über ein entsprechendes Laufwerk verfügt. Dann müsste ich notfalls nur noch eine CD/DVD finden.
Gruß
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@icerose: Danke für das Angebot! Ich habe mich gerade durch unsere Büromaterialkammer gegraben und bin tatsächlich fündig geworden.
Bei der Suche bin ich sogar noch auf originalverpackte (!) Disketten gestoßen. Hachz, da werde ich ganz nostalgisch. Man reiche mir ein Fläschchen Tipp-Ex und ich fühle mich wieder wie frisch in der Ausbildung.
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