Hallo!
Ich glaube, ich hab da mal wieder eine ganz doofe Frage, aber das lässt mir keine Ruhe und so richtig finde ich auch nichts dazu...
Wir machen sehr viele Betreuungssachen / Verfahrenspflegschaften. Da kommt es sehr oft vor, dass wir Unterlagen mit Papier-EB erhalten und am selben Tag an das Gericht eine Stellungnahme schicken. Jetzt hab ich mich gefragt, ob ich nicht meine Stellungnahme zusammen mit dem EB per beA in einer Nachricht an das Gericht schicken kann. Das würde nämlich schon etwas Zeit und Arbeit sparen. Mir ist bewusst, dass es sich wirklich um ein und diesselbe Angelegenheit handeln müsste, frage mich jetzt aber, ob dies grundsätzlich möglich wäre ?
Wie seht ihr das?
Mehrere Dokumente / Schriftsätze in einer beA Nachricht
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Liebe Grüße,
Frau Amsel
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Hallo,
ich würde das grundsätzlich für möglich halten.
Bei derselben Angelegenheit spricht für meine Begriffe nichts dagegen.
ich würde das grundsätzlich für möglich halten.
Bei derselben Angelegenheit spricht für meine Begriffe nichts dagegen.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich