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Re: beA-Störung

Verfasst: 03.01.2018, 11:35
von Pitt
Es soll bereits Anwälte geben, die Beträge von der BRAK zurückfordern. Zum jetzigen Zeitpunkt ist aber m. E. der tatsächliche Schaden noch gar nicht absehbar, denn so wie es derzeit aussieht, kann nicht ausgeschlossen werden, dass das beA in seiner jetzigen Form noch komplett eingestampft wird. Es geht ja entgegen der Angaben im letzten BRAK-Schreiben nicht nur um das eine Zertifikat, sondern unter anderem auch um die nicht gegebene Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und die Tatsache, dass das System schon bei rd. 65.000,00 Anwendern, von denen ja nicht alle gleichzeitig im beA aktiv waren, an seine Belastungsgrenzen kam. Wenn - wie letzte Woche auf dem CCC in Leipzig - z. B. davon die Rede ist, dass nur alle 15 Minuten eine Nachricht versandt werden kann, gibt es offensichtlich noch mehr Baustellen im beA. Ganz zu schweigen von den Problemen mit Java und unter anderem auch daraus folgend bei der beA-Nutzung auf Terminalservern. Die Probleme, die z. B. DATEV mit ZIP-Containern hat, weil diese ein potentielles Einfallstor für Viren darstellen, lasse ich mal komplett außen vor.
Verschärfend kommt hinzu, dass ab Mai 2018 mit der EU-DSGVO noch stärker als bisher auf den Datenschutz geachtet werden muss. Wenn - wie hier - Mandantendaten durch ein System laufen, das selbst nach BRAK-Angaben nicht "dem Stand der Technik"entspricht, dann sieht sich der Anwalt letztlich dem Risiko ausgesetzt, im Falle eines Hackerangriffs die Frage beantworten zu müssen, weshalb er überhaupt auf dieses System gesetzt hat.

Re: beA-Störung

Verfasst: 03.01.2018, 11:47
von skugga
Pitt hat geschrieben:Es soll bereits Anwälte geben, die Beträge von der BRAK zurückfordern. Zum jetzigen Zeitpunkt ist aber m. E. der tatsächliche Schaden noch gar nicht absehbar, denn so wie es derzeit aussieht, kann nicht ausgeschlossen werden, dass das beA in seiner jetzigen Form noch komplett eingestampft wird. Es geht ja entgegen der Angaben im letzten BRAK-Schreiben nicht nur um das eine Zertifikat, sondern unter anderem auch um die nicht gegebene Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und die Tatsache, dass das System schon bei rd. 65.000,00 Anwendern, von denen ja nicht alle gleichzeitig im beA aktiv waren, an seine Belastungsgrenzen kam. Wenn - wie letzte Woche auf dem CCC in Leipzig - z. B. davon die Rede ist, dass nur alle 15 Minuten eine Nachricht versandt werden kann, gibt es offensichtlich noch mehr Baustellen im beA. Ganz zu schweigen von den Problemen mit Java und unter anderem auch daraus folgend bei der beA-Nutzung auf Terminalservern. Die Probleme, die z. B. DATEV mit ZIP-Containern hat, weil diese ein potentielles Einfallstor für Viren darstellen, lasse ich mal komplett außen vor.
Verschärfend kommt hinzu, dass ab Mai 2018 mit der EU-DSGVO noch stärker als bisher auf den Datenschutz geachtet werden muss. Wenn - wie hier - Mandantendaten durch ein System laufen, das selbst nach BRAK-Angaben nicht "dem Stand der Technik"entspricht, dann sieht sich der Anwalt letztlich dem Risiko ausgesetzt, im Falle eines Hackerangriffs die Frage beantworten zu müssen, weshalb er überhaupt auf dieses System gesetzt hat.
:good

Re: beA-Störung

Verfasst: 03.01.2018, 12:05
von SiBa
Pitt hat geschrieben: Verschärfend kommt hinzu, dass ab Mai 2018 mit der EU-DSGVO noch stärker als bisher auf den Datenschutz geachtet werden muss. Wenn - wie hier - Mandantendaten durch ein System laufen, das selbst nach BRAK-Angaben nicht "dem Stand der Technik"entspricht, dann sieht sich der Anwalt letztlich dem Risiko ausgesetzt, im Falle eines Hackerangriffs die Frage beantworten zu müssen, weshalb er überhaupt auf dieses System gesetzt hat.
Wow, das finde ich echt erschreckend... Vor allem nach so langer "Bauphase" :augenreib Da kann man nicht verstehen, dass das System so unausgereift auf den Markt gezwungen wird.

Nur so ein Nice-To-Now: Diese "Bauphase" hat schon vor der des BER angefangen... beA ist also der BER der Juristen! :roll:

Re: beA-Störung

Verfasst: 03.01.2018, 13:38
von JungerAnwalt
Hallo,

gerade habe ich beim Mahngericht in Hagen angerufen. Man soll weiterhin mit dem Barcodeverfahren postalisch übermitteln.

Re: beA-Störung

Verfasst: 03.01.2018, 13:55
von mrsgoalkeeper
Da für beA ja nur die passive Nutzungspflicht gegolten hätte, geht das m.E. sowieso, auch wenn beA läuft.

Re: beA-Störung

Verfasst: 03.01.2018, 14:18
von Anahid
Ich hab beim Mahngericht Coburg angerufen um mich zu erkundigen, wie ich hinsichtlich der Verfahren vorgehen soll, die per beA eingeleitet wurden. Es gibt 2 Möglichkeiten: entweder

1. zu dem Verfahren eine Sachstandsanfrage machen, dann wird einem ein Aktenauszug übermittelt, damit man sieht, ob ein VB beantragt werden kann oder Widerspruch eingelegt wurde usw. oder
2. einfach über Mahnbescheid online einen Vollstreckungsbescheid per Barcode beantragen. Sollte noch kein VB gestellt werden können oder Widerspruch eingelegt worden sein, bekommt man dann Bescheid,

so die Aussage eines Rechtspflegers.

Re: beA-Störung

Verfasst: 03.01.2018, 20:52
von mrsgoalkeeper
Aus einer Rund-mail einer RAK vom 02.01.2018:
„Meine Einschätzung: Den Gegnern der BRAK ist es erneut gelungen, eine Verschiebung des beA zu erreichen. Teile der Anwaltschaft begrüßen dies, da man sich ggfls. schwertut, mit der digitalen Entwicklung Schritt zu halten. Diese nachvollzienbaren Ängste vor dem Neuen werden jedoch von einigen Wenigen genutzt, um die anwaltliche Selbstverwaltung massiv anzugreifen.“

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen, wie lächerlich sich die Kammern teilweise machen.

Re: beA-Störung

Verfasst: 04.01.2018, 09:46
von Pitt
Hier mal ein Link zu einem informativen Sondernewsletter der Rechtsanwaltskammer Freiburg, die sich unter anderem zu der Frage äußert, was nun mit der passiven Nutzungspflicht ist und ob die Rechtsanwälte nach Ausfall des beA eine technische Alternative bereithalten müssen (nach Auffassung der RA-Kammer Freiburg Nein):
http://www.rak-freiburg.de/fileadmin/us ... letter.pdf

Re: beA-Störung

Verfasst: 04.01.2018, 10:03
von skugga
Danke!

Re: beA-Störung

Verfasst: 04.01.2018, 12:14
von skugga